
Datum: 27. Januar 2012
„Die von der EU bisher geplante Förderung der ökologischen Aquakultur gemäß EU-Bio-Verordnung ist unzureichend und entspricht nicht der, die Biobetriebe in der Landwirtschaft erhalten.“ Dies stellt Cornelia Behm, Sprecherin für Ländliche Entwicklung der Bundestagsfraktion von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN als Reaktion auf eine Antwort der Bundesregierung zur Förderung der Öko-Aquakultur, fest. Darin erkundigte sich Behm danach, ob sich die Regierung bei den Verhandlungen über die Fischereiförderung in den Jahren 2014-2020 dafür einsetzen wird, für die zertifizierte Öko-Aquakultur in Analogie zur Förderung des Öko-Landbaus über eine zweijährige Umstellungsförderung hinaus auch eine dauerhafte Förderung, die sogenannte Beibehaltungsförderung, einzuführen?
„Es ist falsch und irreführend, dass Agrarstaatssekretär Bleser in seiner Antwort auf meine Frage behauptet, die Förderung der ökologischen Aquakultur sei im Wesentlichen den Vorschriften des Öko-Landbaus nachgebil-det“, kritisiert Behm. „Denn der am 2. Dezember vorgelegte Kommissionsvorschlag sieht in Artikel 53 weiterhin nur eine zweijährige Umstellungsförderung vor. Eine Beibehaltungsförderung, wie es sie für den Öko-Landbau als dauerhaften Ausgleich für höhere Kosten gibt, ist bisher nicht vorgesehen.“
„Die in Artikel 54 vorgesehene Förderung einer Aquakultur, die Umwelt-leistungen erbringt, kann diese Beibehaltungsförderung nur begrenzt ersetzen. Denn es gibt dabei den Vorbehalt der Bewilligung und der Bewertung durch die Behörden, erläutert Behm. „Nur eine pauschale Beibehaltungsprämie für Betriebe, die gemäß der EU-Bio-Verordnung zertifiziert sind, schafft Investitionssicherheit.“