Cornelia Behm, MdB

Springe direkt zu: ContentbereichHauptnavigationSuche


Logo der BundestagsfraktionBanner

ServiceNavigation


Suche


Hauptnavigation


Sie sind hier:

 
  1. Startseite
  2. Presse 
  3.  Pressemitteilung

12. Januar 2012

Fluglärmschutzbeauftragter muss unabhängig sein und über weitreichende Kompetenzen verfügen

Die Parlamentarische Staatssekretärin im Bundesumweltministerium, Katherina Reiche, forderte in der heutigen Ausgabe der Märkischen Allgemeinen Zeitung einen Fluglärmbeauftragten.

„Dieser Vorschlag ist gut, aber er muss noch viel weiter gehen.“ kommentiert die Bundestagsabgeordnete Cornelia Behm (Bündnis 90/Die Grünen). Für den Flughafen Berlin Schönefeld gibt es bereits einen Fluglärmschutzbeauftragten. Er ist Ansprechpartner für die Bürgerinnen und Bürger bei Fluglärmbeschwerden und übt weitere beratende Funktionen aus. „Wenn er die Rolle eines unabhängigen Beauftragten ausüben soll, der die Umsetzung des Schallschutzprogrammes nicht nur überwacht, sondern aktiv mitgestaltet, dann müssen ihm Kompetenzen und personelle Unterstützung gegeben werden. Sonst kann ein Fluglärmschutzbeauftragter nicht mehr als eine Feigenblattfunktion erfüllen.“ erklärt Cornelia Behm. „Er muss seine Aufgaben in enger Zusammenarbeit mit den Betroffenen und in transparenter Art und Weise ausüben und von den Flughafenplanern und -betreibern unabhängig sein. Nur dann macht ein solcher Beauftragter Sinn.“

Cornelia Behm unterstreicht zudem, dass Schutz vor Lärm nur in einem Dreiklang effektiv sein kann: Zunächst gilt es, den Lärm zu vermeiden bzw. zu vermindern. Dazu sind die unter diesem Gesichtspunkt optimalen Flugrouten zu wählen. Erst danach kommt der Schallschutz für die konkret betroffenen Menschen. „Es kann nicht sein, dass die Flugrouten nach wirtschaftlichen Aspekten festgelegt werden und als einziges Korrektiv ein Schallschutzprogramm dient, das bislang nur unzureichend umgesetzt wird und zudem bereits die Staatsanwaltschaft beschäftigt.“ kritisiert Cornelia Behm.

Zusätzliche Information