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"Die Bundesregierung will einzelne Forderungen zu Änderungen an Detailregelungen der Hofabgabeklausel nicht bewerten, bevor sie ihren diesbezüglichen Gesetzentwurf vorgelegt hat. Das geht aus der Antwort auf eine Kleine Anfrage der Bundestagsfraktion von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN hervor. "Die Antworten zeigen, wie reserviert die Bundesregierung diesem Gesetzesvorhaben immer noch gegenüber steht. Hier muss die Regierung muss zum Jagen getragen werden," kommentierte die Sprecherin für Ländliche Entwicklung der Bundestagsfraktion von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, Cornelia Behm, diese Zurückhaltung.
Die Bundesregierung kann und will die möglichen Kosten einer Abschaffung der Hofabgabe nicht beziffern. "Trotzdem behauptet sie, diese Kosten seien erheblich. Diese Suggestivaussage belegt sie nicht mit Fakten," kritisiert Behm. "Sie beruht auf der fragwürdigen Annahme, dass sehr viele Landwirte trotz geeigneter Hofnachfolger ihren Vollerwerbs-Hof nicht abgeben würden. Der Widerstand gegen die Hofabgabeklausel kommt aber vor allem von Landwirten, deren Hof nicht weitergeführt werden kann, weil sie entweder keinen Hofnachfolger haben und deren Hof für die Übernahme durch einen Junglandwirt zu klein ist. Ihre Betriebsfläche wird dann unter bestehenden Landwirten aufgeteilt. Neue junge Beitragszahler für die Alterskassen gibt es dann nicht."
"Die Annahme der Bundesregierung, dass einem aufgrund der Hofabgabeklausel ausscheidenden Landwirt 'in der Regel' ein Zugang an Beitragszahlern entgegensteht, dürfte unter den heutigen Bedingungen kaum zutreffen" kritisiert Behm. "Die Anzahl der Höfe, deren Fläche unter bestehenden Landwirten aufgeteilt wird, dürfte hoch sein. Und das ist ja auch genau so gewollt, wie die Anhänger der Hofabgabeklausel in letzter Zeit immer wieder deutlich gemacht haben. Die Hofabgabeklausel soll den verbleibenden Höfen eine Ausweitung der Betriebsfläche ermöglichen."
Die Frage, ob sie die immer wieder vorgetragene Behauptung teilt, durch eine Abschaffung der Hofabgabeklausel würde die Grundlage für die gesamten Bundeszuschüsse für die landwirtschaftlichen Alterskassen entzogen, beantwortet die Bundesregierung nicht. "Damit verpasst die Bundesregierung die Gelegenheit, für Klarheit zu sorgen," kritisiert Behm. "Über die Motive kann man nur spekulieren. Hat sie ein Interesse daran, dass die Landwirte genau das fürchten? Plant sie diese Kürzungen für diesen Fall selber? Oder weiß sie es schlicht nicht? Die Aussage jedenfalls, ihr seien derartige Behauptungen nicht bekannt, ist absurd. Die Bauernverbände versuchen landauf landab mit dieser Panikmache ihre Mitglieder darauf einzuschwören, an der Hofabgabeklausel festzuhalten. Das kann der Bundesregierung kaum entgangen sein."
"Interessant ist die Sichtweise der Bundesregierung, dass die Scheinpachtverträge keine Scheinpachtverträge sind, weil es ja legal sei, im abgegebenen Hof weiter zu arbeiten. Es widerspricht aber dem Geist der Hofabgabeklausel, wenn sich die Verhältnisse auf dem Hof de facto kaum ändern. Dass sich die Bundesregierung daran nicht stört, solange nur die Form gewahrt wird, ist sehr befremdlich. Mit dieser Herangehensweise missachtet die Bundesregierung das Gleichbehandlungsgebot. Denn diese Möglichkeit, die Hofabgabeklausel faktisch zu umgehen, haben in der Regel nur diejenigen Landwirte, die einen Hofnachfolger in der eigenen Familie finden. Bei Hofnachfolgern außerhalb der Familie oder bei Aufteilung der Agrarflächen des Hofes auf andere Betriebe haben die Landwirte diese Möglichkeit nicht.
Das Gleichbehandlungsgebot missachtet die Bundesregierung aber auch, wenn sie meint, dass es kein Problem ist, das Landwirte kurz vor der Altersgrenze faktisch keine neuen an bestimmte Bindefristen geknüpfte Agrarfördermaßnahmen – z.B. für Agrarumweltmaßnahmen oder Ökoanbauprämien – mehr in Anspruch nehmen können. Es ist ja richtig, dass die Landwirte vorher wissen, wann sie 65 werden und ihren Hof abgeben müssen und keine neuen Verpflichtungen durch Bindefristen mehr eingehen können. Aber das heißt dann ja auch, dass diese Landwirte in diesen Jahren gegenüber anderen Landwirten einen Wettbewerbsnachteil haben."
Die Weigerung der Bundesregierung, zu erläutern, wie § 21 Abs. 8 des Gesetzes über die Alterssicherung der Landwirte in Bezug auf die Abgabe von Unternehmen, die von mehreren Unternehmern gemeinsam oder einer juristischen Person betrieben wird, auszulegen ist, zeigt, dass die Bundesregierung selber nicht weiß, was mit dieser unklaren Formulierung gemeint ist. Hier auf den Klageweg und auf die Gerichte zu verweisen, ist bei einer so unklaren Formulierung jedenfalls nicht der richtige Weg. Hier muss eine Klarstellung im Gesetz her," fordert Behm.