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PRESSEMITTEILUNG


Datum: 16. März 2011

Herr Platzeck, Frau Tack, machen Sie es deutlich: Keine Aufweichung der Nulltoleranz für GVO in Saatgut!

Nach der Auseinandersetzung zwischen Umweltministerin Tack und Agrarminister Vogelsänger über das Abstimmungsverhalten im Bundesrat fordert Cornelia Behm, bündnisgrüne Bundestagsabgeordnete: "Die Landesregierung muss am Freitag mit einem klaren Nein gegen den Vorschlag aus Niedersachsen, Baden-Württemberg und Schleswig-Holstein stimmen." Vogelsänger votierte für die Entschließung und machte damit erneut deutlich, wie nahe er den gentechnikfreundlichen Positionen des Bauernverbandes steht. "Frau Tack als zuständige Umweltministerin sollte sich von dieser Lobbyarbeit nicht beirren lassen.", so Behm.

Im Bundesrat wird über eine Entschließung zum Umgang mit gentechnischen Verunreinigungen im Saatgut abgestimmt. Der ursprüngliche Antrag aus Bayern ist durchaus sinnvoll. Mit ihm wird die Bundesregierung aufgefordert, im Zuge der anstehenden Novelle des Gentechnikgesetzes eine Präzisierung des geltenden Rechts vorzunehmen. Derjenige, der Saatgut in den Verkehr bringt, solle die Gewähr dafür übernehmen, dass dieses Saatgut ohne Verstoß gegen das Gentechnikgesetz verwendet werden kann. Doch die Bundesländer Baden-Württemberg, Niedersachsen und Schleswig-Holstein haben hierzu einen Änderungsantrag eingebracht, der die Entschließung wesentlich verschlechtert. "Würde dieser Entschließungsantrag angenommen, hieße das, dass Deutschland selbst bei einem Anbauverbot für gentechnisch veränderte Pflanzen schleichend aber unaufhaltsam von Agrogentechnik unterwandert wird.", so Behm.

Die umstrittene Änderung sieht eine "praktikable Lösung für die Nulltoleranz bei Saatgut" vor. Zudem sollen "Maßgaben für die Ergebnisinterpretation definiert" werden. "Das heißt doch im Klartext: Die Kontrollbehörden sollen nicht mehr so genau untersuchen, damit Schlampereien gar nicht erst gefunden werden und verunreinigtes Saatgut nicht aus dem Verkehr gezogen werden muss. Wir Grünen haben uns immer dafür eingesetzt, dass alles unternommen wird, Kontaminationen von konventionellen Agrarprodukten, seien es Futter- oder Lebensmittel und erst recht Saatgut, das am Beginn der Ernährungskette steht, mit GVO zu unterbinden. Dafür sind strenge Kontrollen nötig. Es muss bei der Nulltoleranz bleiben, auch wenn das den Bundesländern erhebliche Kontrolltätigkeiten aufbürdet. Anstatt die Nulltoleranz aufzuweichen, sollten sie aktiv werden, um sich die Kosten für die Kontrollen von den Verursachern zurückzuholen. Die Auseinandersetzung mit der Wirtschaft sollten sie nicht scheuen, das sind sie Bauern und Verbrauchern schuldig.", macht Behm deutlich.