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10. Dezember 2010

Galgenfrist für die landwirtschaftlichen Brennereien

Behm: „Möglichkeiten zum Erhalt der Obstbrennereien prüfen“

"Es ist zu begrüßen, dass nach dem Europaparlament heute nun auch der Ministerrat der Verlängerung der Förderung der Agraralkoholproduktion in Deutschland zugestimmt hat. Denn ansonsten wäre für die landwirtschaftlichen Brennereien bereits Ende dieses Jahres Schluss gewesen." Dies sagte die Sprecherin für Ländliche Entwicklung der Bundestagsfraktion von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, Cornelia Behm, am Dienstag nach dem Beschluss des Ministerrates.

Behm weiter: "Es ist jedoch bedauerlich, dass diese Verlängerung nurmehr eine Galgenfrist ist. Es wird sehr schwer werden, die landwirtschaftlichen Brennereien ohne die Förderung durch die Bundesmonopolverwaltung für Branntwein am Leben zu erhalten. Das gilt insbesondere für die Getreide- und Kartoffelbrenner.

Dies ist bedauerlich, weil der Agraralkohol dann durch Industriealkohol aus zentralen Gewerbe- oder Industriebetrieben ersetzt werden wird. Aus ökologischer Sicht hat dies den Nachteil, dass der Transportaufwand für die zu verarbeitenden Rohstoffe aus der Agrarwirtschaft höher ist. Außerdem ist fraglich ist, ob die biogenen Reststoffe – die Schlempe - die (Ursprungs-) Höfe als Futter- oder Düngemittel jemals wieder erreicht. Das ist schlecht für die Ressourcen-Wirtschaft in regionalen Kreisläufen.

Bei den Obstbrennern steht außerdem der Erhalt der Streuobstwiesen auf dem Spiel. Damit die Bewirtschaftung vieler Streuobstwiesen in Süddeutschland weiter statt findet, ist es daher erstrebenswert, die Erzeugung von Agraralkohol aus Obst auch über 2017 hinaus zu fördern.

Die Bundesregierung muss daher alle denkbaren Möglichkeiten prüfen und ausschöpfen, die einen Fortbestand insbesondere der kleinen landwirtschaftlichen Brennereien über das Jahr 2017 hinaus ermöglichen können."

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