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Zum Beschluss der EU-Kommission zur einmaligen Verlängerung des Branntweinmonopols erklärt Cornelia Behm, Sprecherin für Ländliche Entwicklung der Bundestagsfraktion von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN:
"Den Kommissionsbeschluss zur Verlängerung des Branntweinmonopols sehen wir Bündnisgrüne mit einem lachenden und einem weinenden Auge. Denn damit ist klar, dass das Monopol ausläuft und die Agraralkoholproduktion aus Getreide und Kartoffeln nur noch bis 2013 und aus Obst nur noch bis 2017 gefördert werden kann. Das ist auch aus ökologischen Gründen sehr bedauerlich. Andererseits wäre ohne diese Vorlage bereits Ende dieses Jahres Schluss. Deshalb gilt es nun dafür zu werben, dass zumindest diese Verlängerung sowohl vom Europaparlament als auch vom Ministerrat gebilligt wird.
Nichtsdestotrotz bedauern wir das absehbare Ende der geförderten Agraralkoholerzeugung. Denn die Alternative zur Agraralkoholproduktion ist die Industriealkoholproduktion in zentralen Gewerbe- oder Industriebetrieben. Aus ökologischer Sicht hat die aber den Nachteil, dass die zu verarbeitenden Rohstoffe aus der Agrarwirtschaft über weite Strecken an- und wieder abtransportiert werden müssen. Die biogenen Reststoffe – die Schlempe – erreichen die (Ursprungs-)Höfe als Futter- oder Düngemittel kaum wieder. Bei der Agraralkoholproduktion sind die Stoffkreisläufe hingegen regional geschlossen.
Aus ökologischen Gründen wäre es insbesondere erstrebenswert, die Erzeugung von Agraralkohol aus Obst auch weiterhin fördern, damit die Bewirtschaftung vieler Streuobstwiesen in Süddeutschland weiter wirtschaftlich bleibt."