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Zur Debatte um den Schutz zur Bergwälder im Rahmen der Änderung des Bundeswaldgesetzes erklärt Cornelia Behm, Sprecherin für Waldpolitik:
"Es ist sinnvoll, die Abgrenzung zwischen Wäldern und landwirtschaftlicher Nutzfläche im Bundeswaldgesetz in der Weise vorzunehmen, dass im Flächenidentifizierungssystem des Integrierten Verwaltungs- und Kontrollsystems (Invekos) registrierte Agrarflächen nicht in den Geltungsbereich des Bundeswaldgesetzes fallen. Denn diese Abgrenzung ist klarer als jede Landschaftsdefinition. Und sie dürfte in der Regel auch zu einer in der Sache angemessenen Abgrenzung führen. Ziel muss es sein zu verhindern, dass Landwirte fürchten müssen, ihre Agrarflächen zu verlieren, weil diese rechtlich gesehen ,schleichend' zu Wald werden, wenn sie das Wachstum von Bäumen auf diesen Flächen zulassen. Umgekehrt muss gewährleistet sein, dass Wälder nicht unkontrolliert zu Agrarland werden.
Allerdings gibt es Flächen, bei denen diese Abgrenzung unbefriedigend ist. So sind im Alpenraum nach Angaben des Bayerischen Staatsministeriums für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten auch 7.000 ha. Bergwald im Invekos-Flächenidentifizierungssystem erfasst, davon 3.500 ha amtlich ausgewiesener Schutzwald. Zumindest für diese Schutzwälder müssen auch zukünftig die Regelungen der Waldgesetzgebung gelten. Schutzwälder müssen auch in Zukunft Wald sein. Deshalb muss im Bundeswaldgesetz klargestellt werden, dass ausgewiesene Schutzwälder inkl. Schutzwaldsanierungsflächen auch dann Wald im Sinne des Bundeswaldgesetzes sind, wenn sie im Invekos-Flächenidentifizierungssystem erfasst sind."