
Datum: 9. Juni 2010
Zwischen CDU/CSU, FDP und Linken bestand weitgehend Einigkeit darüber, dass sie Landwirten auch zukünftig eine Rente verwehren wollen, wenn sie ihren Hof weiter bewirtschaften. Einzig die SPD hat ihre Haltung offen gehalten. Das ist das Ergebnis der Debatte im Plenum und im Agrarausschuss des Deutschen Bundestags über den bündnisgrünen Antrag zur Abschaffung der Hofabgabeklausel. "Das ist für alle Betroffenen, die jahrzehntelang Rentenbeiträge gezahlt haben, ein sehr ernüchterndes Ergebnis," kommentierte die Sprecherin für Ländliche Entwicklung der bündnisgrünen Bundestagsfaktion, Cornelia Behm, die Haltung der anderen Parteien. "Dabei geht es hier nur um Mehrkosten für die Alterskassen der Landwirte von weniger als einer halben Million Euro. Das würde zu einer Beitragserhöhung von monatlich nur 15 Cent pro Beitragszahler führen."
"Ernüchternd sind auch die Argumente der anderen Parteien für die Hofabgabeklausel. Sollte man wirklich vor allem deswegen für die Verknüpfung von Rentenzahlung und Hofabgabe plädieren, weil die Landjugend und Deutscher Bauernverband das tun? Erschreckt hat mich, dass der Hofabgabeklausel zugute gehalten wird, sie habe den Agrarstrukturwandel hin zu größeren Betrieben gefördert, und dies sei auch heute noch sinnvoll. Bedarf der Strukturwandel angesichts der ohnehin wachsenden Betriebe heute wirklich noch einer solchen Förderung?
Völlig aus der Luft gegriffen ist die Behauptung, der Großteil der Bauern wäre für den Erhalt der Hofabgabeklausel. Bisher hat noch niemand eine repräsentative Umfrage dazu unter Landwirten gemacht. Allerdings deuten die Rückmeldungen, die wir bisher in dieser Sache bekommen haben, darauf hin, dass sehr viele Landwirte mit der Hofabgabeklausel keineswegs einverstanden sind. Ich appelliere daher an alle Betroffenen, sich an die Agrarpolitiker im Bundestag zu wenden, damit diese merken, dass es mitnichten so ist, dass fast alle Landwirte zu diesem renten(un)rechtlichem Relikt stehen.
Wenn Union, FDP, SPD und Linke darüber nachdenken, die Hofabgabeklausel zumindest teilweise zu lockern, dann sollten sie als erstes daran denken, die Hofabgabe an alle Ehegatten zu ermöglichen, die die Regelaltersgrenze noch nicht erreicht haben. Denn wenn diese keinen Job außerhalb der Landwirtschaft haben, sondern den Hof mit bewirtschaften, brauchen sie den Hof weiter als Erwerbsgrundlage."