Cornelia Behm, MdB

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20. Mai 2010

Bündnisgrüne fordern Änderung der Privilegierung im Baugesetzbuch - Keine Vorteile für Agrarfabriken!

Zu dem von der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen eingebrachten Gesetzesentwurf zur Änderung des Baugesetzbuches erklärt die Brandenburger Bundestagsabgeordnete Cornelia Behm:

 

"Für Brandenburg ist diese Änderung in Paragraf 35 des Baugesetzbuches enorm wichtig, denn bisher kann er als Freifahrtschein für industrielle Tierhaltungsanlagen genutzt werden. Doch im Interesse einer tiergerechten und strukturangepassten Landwirtschaft sowie einer nachhaltigen ländlichen Entwicklung muss der Entstehung weiterer überdimensionierter Schweine- und Geflügelmastanlagen unbedingt ein Riegel vorgeschoben werden. Zahlreiche Bürgerinitiativen gegen Massentierhaltung fordern zu Recht, dass dem Planungsrecht der Kommunen wieder mehr Gewicht beigemessen wird. Wenn die Privilegierung für die industrielle Mast fällt, können die Menschen in den Regionen endlich wieder selbst bestimmen, wie sich ihre Region entwickelt. "

Die Änderung im Baugesetzbuch zielt darauf ab, den Außenbereich davor zu schützen, sich flächendeckend in einen Standort der industriellen Fleischproduktion zu wandeln. Denn ursprünglich ist der Außenbereich ein Raum der landwirtschaftlichen Nutzung mit wichtigen Funktionen für Mensch und Umwelt. Davon kann keine Rede mehr sein, wenn überall große Tierfabriken entstehen.

Die bündnisgrüne Fraktion will mit der Gesetzesänderung erreichen, die eigentlichen Ziele des Baugesetzbuchs zu wahren. Die Entstehung von Betrieben der Massentierhaltung ist auf eine Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts zurückzuführen, welches fälschlicherweise davon ausging, dass durch diese Anlagen keine Gefahren für Mensch und Umwelt ausgehen.

 

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