
Datum: 19. April 2010
Das Bundesfinanzministerium sieht keine steuerrechtliche Benachteiligung der Dauerwaldbewirtschaftung und demnach auch keinen Widerspruch zwischen Steuerrecht und dem naturschutzrechtlichen Ziel, die Wälder kahlschlagfrei zu bewirtschaften. Dies geht aus einer Antwort der Bundesregierung auf eine Kleine Anfrage von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN mit, in der die Fraktion die steuerrechtliche Benachteiligung der Dauerwaldbewirtschaftung beklagt hat.
"Nur bei Kahlschlägen ist es möglich, aktiviertes Betriebsvermögen für Baumbestände abzuschreiben, während bei Dauerwaldbewirtschaftung der Wert des Holzbestandes im Betriebsvermögen verbleiben muss. Bei Wäldern, die Waldbesitzer in den letzten Jahren neu erworben haben, drängt das Steuerrecht den Waldbesitzern so den Kahlschlag und die Methoden à la Grellmann geradezu auf. Dass die Bundesfinanzministerium das abstreitet, zeugt einmal mehr von der dem Bundesfinanzministerium eigenen Realitätsausblendung, die dann auftritt, wenn es Einnahmeverluste befürchtet," kritisiert die bündnisgrüne Sprecherin für Waldpolitik, Cornelia Behm, die Antworten. "Der Verweis darauf, dass bei der Dauerwaldbewirtschaftung Verjüngungskosten sofort abziehbare Betriebsausgaben sind, trägt nicht. Denn diese entsprechen den Abschreibungsmöglichkeiten bei der Kahlschlagwirtschaft vom Volumen her in der Regel nicht. Im Idealfall treten sie bei der Dauerwaldbewirtschaftung gar nicht auf, sondern nur dann, wenn der Baumbestand von seiner Zusammensetzung her umzubauen ist."
"Da sich das Bundesfinanzministerium einmal mehr hartleibig zeigt, wird erheblicher politischer Druck nötig sein, um bei der steuerrechtlichen Benachteiligung der Dauerwaldbewirtschaftung und dem zusätzlichen bürokratischen Aufwand Änderungen zu erreichen. Wir Bündnisgrüne werden uns im Bundestag jedenfalls dafür einsetzen, dass nach einer sowohl gerechten als auch praktikablen Lösung gesucht wird. Ob eine Rückkehr zur alten Regelung - die aktivierten Anschaffungs- oder Herstellungskosten des stehenden Holzes konnten für den Gesamtbetrieb jährlich um 3 % gemindert werden - eine angemessene Lösung sein kann, wird zu diskutieren sein. Diese Lösung würde jedenfalls die Benachteiligung der Dauerwaldbewirtschaftung abschaffen und den Bürokratieaufwand vermindern."