Cornelia Behm, MdB

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5. März 2010

BVVG-Privatisierungsgrundsätze: Beschränkte Ausschreibung für Massentierhalter schließen

Zu den neuen Privatisierungsgrundsätzen der bundeseigenen Bodenverwertungs- und Verwaltungs GmbH (BVVG) erklärt Cornelia Behm, Sprecherin für Ländliche Entwicklung und Waldpolitik:

Der Direkterwerb von BVVG-Agrarflächen durch die bisherigen Pächter wird mit den neuen Privatisierungsgrundsätzen für die bundeseigene BVVG immer mehr zum Regelfall. Für kleine Betriebe, die Anfang der neunziger Jahre noch keine Flächen pachten konnten, wird es daher immer schwerer, BVVG-Flächen zu erwerben. Darüber können auch einige begrüßenswerte Details der neuen Verfahrensweise nicht hinwegtäuschen.

Zu begrüßen ist die Ausweitung der auf arbeitsintensive Betriebe beschränkten Ausschreibungen von 2.000 auf 5.000 Hektar. Das ist etwas, wofür wir uns immer stark gemacht haben.

Allerdings wird diese Ausweitung dadurch konterkariert, dass auch Massentierhaltungsbetriebe, die ohne Flächenbindung wirtschaften, sich an diesen beschränkten Ausschreibungen beteiligen können. Das ist inakzeptabel. Wir brauchen hier eine Grenze von max. 2 Großvieheinheiten pro Hektar, damit nur flächengebundene Tierhaltung den Vorteil der beschränkten Ausschreibungen nutzen kann.

Diese Bundesregierung geht jedoch stattdessen ihren Weg, die Massentierhaltung zu fördern, konsequent weiter.

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