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Das Bundesverfassungsgericht hat die Gesetze zur Vorratsdatenspeicherung am Dienstag für nichtig erklärt. "Das ist ein schönes Geschenk an die Bürgerinnen und Bürger zum Weltverbrauchertag, der jährlich am 15. März begangen wird.", sagt Cornelia Behm, Brandenburger Bundestagsabgeordnete. "Der missbräuchlichen Verwendung von Daten wird damit erstmal ein Riegel vorgeschoben."
Gleichzeitig fordert Cornelia Behm alle Verbraucherinnen und Verbraucher auf, sorgsamer mit ihren persönlichen Daten umzugehen. "Auch die Riesen in der Kommunikationsbranche wie Google, Microsoft, Twitter oder Facebook sind an den persönlichen Daten der Nutzer interessiert. Aus ihnen lassen sich unerwünschte Rückschlüsse auf die Privatsphäre ziehen", so Behm.
Nach Auffassung der Karlsruher Richter verstößt die vorsorgliche und anlasslose Speicherung von Kommunikationsdaten gegen das Grundgesetz. Das Gericht gab damit den Beschwerden von rund 35.000 Bürgerinnen und Bürgern im bislang größten Massenklageverfahren seiner Geschichte statt. Bisher gespeicherte Daten müssen nun unverzüglich gelöscht werden. Auch die Grünen hatten mit mehr als 40 Abgeordneten Beschwerde beim Bundesverfassungsgericht eingereicht.