Cornelia Behm, MdB

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14. Januar 2010

Behm weist Kritik von Alteigentümern an ihrem BVVG-Vorstoß zurück

„Kein Widerspruch zwischen Erwerbsansprüchen von Alteigentümern und Flächenübertragungen für den Naturschutz“

Die Sprecherin für Ländliche Entwicklung und Waldpolitik der bündnisgrünen Bundestagsfraktion, Cornelia Behm, hat die Kritik der Arbeitsgemeinschaft für Agrarfragen (AfA) an ihrem Vorstoß zur Übertragung von BVVG-Flächen an das Nationale Naturerbe (NNE) zurückgewiesen. "Keineswegs habe ich behauptet, die EALG-Ansprüche für Alteigentümer seien ausgelaufen. Da mir sehr wohl bekannt ist, dass diese fortbestehen, habe ich bewusst davon gesprochen, dass die EALG-Ansprüche für Flächenpächter ausgelaufen sind. Dementsprechend bezieht sich meine Forderung auch nur auf Flächen, bei denen die BVVG bisher davon ausging, dass sie sie nach EALG an Flächenpächter verkaufen muss. Wenn davon ein Teil Nationales Naturerbe wird, stehen dennoch wieder mehr Flächen für den Verkauf an Alteigentümer und andere Kaufberechtigte zur Verfügung."

"Ich verstehe die Sorgen der Alteigentümer, dass ihre gesetzlichen Ansprüche auf begünstigten Erwerb hinten über fallen könnten, nachdem bisher vorrangig die Kaufansprüche der Flächenpächter bearbeitet wurden und ein erheblicher Anteil der Alteigentümer immer noch keinen Ausgleichsleistungsbescheid erhalten hat. Ganz offensichtlich wollen wesentliche politische Akteure verhindern, dass Alteigentümer BVVG-Flächen erwerben. Ich bekenne mich dazu, dass die Alteigentümer demgegenüber endlich zu ihrem Recht kommen. Ich unterstütze auch die geplante Änderung des Flächenerwerbsänderungsgesetzes. Als befremdlich empfinde ich es jedoch, wenn die AfA davon spricht, es seien bereits 'im Übermaß' Flächen an das Nationale Naturerbe übertragen worden. Glaubt sie wirklich, dass hier Flächen übertragen werden, die ansonsten bei den Alteigentümern landen würden?"

"Ich sehe keinen Widerspruch zwischen der Forderung nach Übertragung weiterer BVVG-Flächen an das Nationale Naturerbe und den EALG-Ansprüchen von Alteigentümern. Die BVVG gibt die Zahl von 17.000 ha an, die 700 Alteigentümer derzeit zum vergünstigten Erwerb beantragt haben. Wie viele Flächen auf der Basis der noch unentschiedenen 11.000 Anträge auf Ausgleichsleistungsbescheid noch dazu kommen werden, weiß derzeit niemand. Aber auch wenn noch ein mehrfaches an Anträgen dazukommt, werden angesichts von derzeit 403.000 BVVG-Agrarflächen nach der geplanten Übertragung von 29.000 ha Naturschutzflächen an das Nationale Naturerbe (NNE) auch dann noch genügend Flächen für die Bedienung der EALG-Kaufansprüche von Alteigentümern vorhanden sein, wenn noch ein paar tausend ha zusätzlich für den Naturschutz zur Verfügung gestellt werden."

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