Cornelia Behm, MdB

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28. Mai 2009

„Bund will Bevölkerung nicht nach Stand der Technik schützen“

Behm befragt Bundesregierung zum Fluglärm

Die neue Schallschutzverordnung der Bundesregierung sieht nach Meinung der brandenburgischen Bundestagsabgeordneten Cornelia Behm keinen ausreichenden Schutz der Bevölkerung vor Fluglärm vor.

Behm beteiligte sich am Mittwoch an der Regierungsbefragung im Plenum des Deutschen Bundestages. Die Parlamentarische Staatssekretärin im Bundesumweltministerium Astrid Klug (SPD) widersprach der Darstellung der Abgeordneten nicht, dass die Vorgaben der neuen Fluglärmverordnung deutlich hinter den gängigen Schallschutznormen VDI 2719 Teil 3 und DIN 4109 zurückbleiben. Und zwar um bis zu 8 dB(A). Wörtlich sagte die Staatssekretärin: „In die Festlegung dieser Werte sind sehr viele Interessen mit eingeflossen. Dazu gehören die Interessen der Anwohner und der vom Fluglärm Betroffenen genauso wie die Frage der Finanzierung durch die Flughafenbetreiber. Die Regelungen sind am Ende als Ergebnis des Interessenausgleichs zustande gekommen“

Dazu äußerte Cornelia Behm: „Es ist ein Skandal. Die Bundesregierung will die Bürgerinnen und Bürger nicht nach dem Stand der Technik schützen. Damit hat sich die Große Koalition zum Büttel der Luftfahrtbranche gemacht.“

Die neue Fluglärmverordnung schreibt geringere Maßnahmen vor als etwa der am Flughafen München Anfang der 90er Jahre realisierte Schallschutz. Die Abgeordnete sieht in der aktuellen Entwicklung einen nicht vermittelbaren Rückschritt, der den Anwohnerinnen und Anwohner von Flughäfen zur Last gelegt wird. Die Entwicklung führe, so die Abgeordnete, außerdem zu einer massiven Wettbewerbsverzerrung. Der Flughafen Frankfurt/Main beispielsweise spare durch die neuen Regelungen (Fluglärmschutzgesetz und SchallschutzVO) zwischen 100 und 150 Mio. EURO an Schallschutzkosten für Anwohnerinnen und Anwohner ein. Vorher ausgebaute Flughäfen wie München und Hamburg haben dagegen hohe Summen für Schallschutzmaßnahmen für Anwohnerinnen und Anwohner investiert.

Das Bundeskabinett hat in seiner Sitzung am Mittwoch die Zweite Verordnung zur Durchführung des Gesetzes zum Schutz gegen Fluglärm (2. FlugLSV - SchallschutzVO) verabschiedet. Die Inhalte waren zwischen Bundesumweltministerium und Bundeswirtschaftsministerium lange strittig gewesen.

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