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PRESSEMITTEILUNG


Datum: 15. Dezember 2005

Bleiberechtsgesetzentwurf in den Bundestag eingebracht

Behm: Wirkungslosigkeit der Härtefallkommission macht Bleiberecht für Brandenburg besonders wichtig

Anlässlich der heutigen Einbringung eines grünen Gesetzentwurfes zum Bleiberecht für geduldete Ausländerinnen und Ausländer erklärt Cornelia Behm, Bundestagsabgeordnete von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN aus Brandenburg:

"BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN haben heute einen Gesetzentwurf in den Bundestag eingebracht, der 150.000 geduldeten, bereits seit mindestens 5 Jahren in Deutschland lebenden Ausländerinnen und Ausländern ein Bleiberecht einräumen soll.

Ein solches Bleiberecht ist gerade für die etwa 4.000 in Brandenburg lebenden geduldeten Flüchtlinge von besonderer Bedeutung. Denn es hat sich bestätigt, was wir Bündnisgrüne von Anfang an befürchtet haben: Die brandenburgische Härtefallkommission bringt den hier seit langen Jahren lebenden und gut integrierten Flüchtlingen kaum Schutz. Denn das Innenministerium hat eine Zusammensetzung dieser Kommission herbeigeführt, die eine 2/3-Mehrheit zugunsten der Flüchtlinge in der Regel nicht zustande kommen lässt. Allerdings bedarf es neben der Regelung für Härtefälle einer grundsätzlichen Regelung für Altfälle. Die wollen wir endlich herbeiführen.

Auch nach Inkrafttreten des Zuwanderungsgesetzes leben über 200.000 Menschen als Geduldete in Deutschland. Über 150.000 hiervon leben bereits länger als fünf Jahre unter uns. Kinder aus diesen Familien sind häufig hier geboren und aufgewachsen. Gleichwohl sind sie immer noch von Abschiebung bedroht. Das Aufenthaltsgesetz hat nicht vermocht, für diese Menschen den Zustand so genannter  Kettenduldungen zu beenden und ihnen einen rechtmäßigen Aufenthaltstatus in Deutschland zu verschaffen. Dieser Zustand ist für die Betroffenen unhaltbar."