Cornelia Behm, MdB

Springe direkt zu: ContentbereichHauptnavigationSuche


Logo der BundestagsfraktionBanner

ServiceNavigation


Suche


Hauptnavigation


Sie sind hier:

 
  1. Startseite
  2. Themen 
  3. Verbraucherschutz 
  4.  Pressemitteilung

18. Oktober 2005

Fleischskandal: Verbraucherrechte achten!

Anlässlich der Sondersitzung des Ausschusses für Verbraucherschutz, Ernährung und Landwirtschaft erklären Ulrike Höfken MdB und Cornelia Behm MdB:

"Verbraucher müssen das Recht haben, genaue und umfassende Informationen über die verunreinigten Produkte zu bekommen, einschließlich Lebensmittelbezeichnung und Namen des Herstellers bezeihungsweise des Inverkehrbringers. Dafür haben wir im Lebens- und Futtermittelrecht eine bundesweite Rechtsgrundlage geschaffen. Auch wenn sich Bayern in der Vergangenheit immer gegen mehr Verbraucherinformationsrechte gewandt hatte, darf das geltende Recht jetzt nicht vom Freistaat ignoriert werden.

Der bayrische Verbraucherminister hat den Mund zu voll genommen. Die Rückrufaktion der mit Schlachtabfällen verunreinigten Lebensmittel ist nicht mit der Angabe einer Herstellerfirma zu erledigen, wenn wahrscheinlich alle großen Handelsketten betroffen sind. Vielmehr müssen die Aufklärungsanstrengungen der Behörden massiv verstärkt werden, damit lückenlos alle betroffenen Unternehmen und Produkte zum Beispiel in einer Internetliste nachgeschlagen werden können.

Das von der ehemaligen Verbraucherministerin Renate Künast eingeführte Rückverfolgungs­system macht es möglich, über die Zwischenhändler und Letztverkäufer konkret zu benennen, in welchen Endprodukten die ekelerregenden Fleischabfälle gelandet sind. Die Ausführungen von Ministerialdirigent Deckart vom Bayrischen Staatsministerium vor dem Verbraucherausschuss des Bundestages waren hier eindeutig zu dürftig und zu oberflächlich. Separatorenfleisch und Gelatine sind weit verbreitet worden und müssen genauer eingekreist werden.

Die Vorstellung, ekelerregende Fleischwaren auf dem Teller zu haben, ist mehr als abstoßend und darüber hinaus geschäftsschädigend. Betroffene Verbraucher dürfen nicht durch Verschweigen und Versäumnisse der bayrischen Behörden in ihren Rechten beschnitten werden, gegen das illegale Vorgehen einzelner Firmen auch Schadensersatzansprüche geltend zu machen. Die seriösen Unternehmen der Fleischbranche haben ein Interesse an Klarheit und Transparenz, um Umsatzschäden durch Kaufzurückhaltung zu verhindern. Auch der volkswirtschaftliche Schaden dürfte in die Millionenhöhe gehen.

Die CSU in Bayern und die designierte Kanzlerin sind gut beraten, den Verbraucherschutz an die erste Stelle zu rücken. Allein der künftige Namen des Bundesressorts lässt jedoch erahnen, dass für Horst Seehofer der Verbraucherschutz nur Nebensache ist. Damit steht das nach BSE gerade erst wieder gewonnene Vertrauen der Verbraucher in Fleischprodukte auf dem Spiel."

Zusätzliche Information