Cornelia Behm, MdB

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9. September 2005

Keine Änderungen an den Ausgleichsregelungen für Alteigentümer

Zum Vorstoß des niedersächsischen Ministerpräsidenten Christian Wulff
(CDU), die Entschädigungsansprüche für die Betroffenen der Bodenreform
neu zu regeln, erklären die stellvertretende Sprecherin und der Sprecher
der Arbeitsgruppe Ost der Bundestagsfraktion von Bündnis 90/Die Grünen,
Cornelia Behm und Peter Hettlich:

Wulffs Vorschlag bedroht in Teilen die wirtschaftliche Entwicklung im
Osten. Nach der deutschen Einheit dauerte es mehr als 14 Jahre, bis die
Ungewiss-heit über die Zukunft der Bodenreformflächen endlich beseitigt
wurde. Erst seit dem Urteil des Europäischen Gerichtshofes für
Menschenrechte (EGMR) im März 2005 haben wir eine Rechtslage, die durch
alle Instanzen hindurch juristisch Bestand hat. Wenn die Politik jetzt
in diese Rechtslage eingreift, müssen wir erneut mit jahrelangen
Gerichtsverfahren rechnen. Dies ginge zu Lasten der Rechtssicherheit und
damit des Aufbaus Ost. Denn die ungeklär-ten Vermögensfragen blockierten
Investitionsentscheidungen in großen Tei-len Ost-Deutschlands auf Jahre.

Es zeugt von einer Unkenntnis der Rechtslage, wenn Wulff fordert, den
von der Bodenreform Betroffenen anstelle einer vollen Restitution
wenigstens eine "gewisse Entschädigung" zukommen zu lassen: Diese wurde
mit dem Entschädigungs- und Ausgleichsleistungsgesetz (EALG) längst
eingeführt.

Wulff fordert eine Neuregelung der Ausgleichsleistungen, die unterhalb
einer vollständigen Entschädigung bleibt. Klar ist, dass sich
Alteigentümer damit nicht zufrieden geben werden. Daher würde eine
solche Neuregelung eine neue Klagwelle der Alteigentümer durch alle
Instanzen nach sich ziehen – mit der Folge, dass die Zukunft von
hunderttausenden Hektar Acker- und Grünland weiterhin ungewiss bliebe.
Diese Art von Politik ist unverantwort-lich.

Unklar bleibt zudem, wie Wulff einen finanziellen Nachschlag für die
Alteigentümer, die es noch dazu in der Regel gar nicht nötig haben,
finanzieren will. Deutschland hat derzeit wirklich andere Probleme als
Milliarden Euro für eine höhere Entschädigung von Alteigentümern
aufzutreiben.

Die Regierungen Kohl und de Maizière haben entschieden, die Bodenreform
nicht rückgängig zu machen. Diese Entscheidung lässt sich 15 Jahre nach
der Vereinigung nicht mehr rückgängig machen. Seit dem EGMR-Urteil Ende
vergangenen Jahres ist die Bodenreform ein abgeschlossenes Kapitel für
die Politik, das nicht mehr revidiert wird.

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