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Die Arbeitskreis Umwelt und Infrastruktur der Bundestagsfraktion von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN hat sich heute für die Zulassung der Verbrennung von Halmgütern wie Stroh und Getreide in Kleinfeuerungsanlagen ausgesprochen, sofern dabei strenge Abgasgrenzgrenzwerte eingehalten werden. Dazu erklären Cornelia Behm, Mitglied im Ausschuss für Verbraucherschutz, Ernährung und Landwirtschaft, Hans-Josef Fell, forschungspolitischer Sprecher, und Winfried Hermann, umweltpolitischer Sprecher der Fraktion:
"Bereits seit längerem diskutieren wir darüber, wie die Rahmenbedingungen für eine Ausweitung der Verbrennung halmgutartiger Biomasse (vor allem Stroh und Getreide) in Kleinfeuerungsanlagen aussehen sollten. Wir Bündnisgrüne befürworten die Zulassung der Verbrennung von Stroh und Getreide in Kleinfeuerungsanlagen grundsätzlich, weil sie einen Beitrag zum Ausbau der Bioenergie, zum Klimaschutz und zur Wertschöpfung im ländlichen Raum leisten kann. Dabei kommen vor allem Partien in Frage, die aus verschiedenen Gründen nicht vermarktet werden können.
Allerdings sind bei der Verbrennung halmgutartiger Biomasse gewichtige Emissionsprobleme zu lösen, die auch im Interesse des Ausbaus der Bioenergie nicht auf die leichte Schulter genommen werden dürfen. Wir können die Bioenergiebranche und die interessierten Landwirte nur warnen, Rahmenbedingungen zu fordern, die die Schadstoffprobleme ignorieren. Die verbreiteten Proteste gegen Altholzkraftwerke aufgrund der Furcht vor Schadstoffen sollten der Branche eine Warnung sein, nicht auf lasche Grenzwerte zu setzen. Die Zustimmung der Bevölkerung und vor allem der Anwohner kann nur dann gewonnen werden, wenn der Verdacht der Umwelt- und Gesundheitsgefährdung ausgeräumt werden kann.
Die in der Öffentlichkeit oftmals gegen die Verbrennung von Getreide vorgebrachten ethischen Argumente halten wir hingegen nicht für schlagend, da es nüchtern betrachtet moralisch keinen Unterschied macht, ob Raps für Biodiesel, Mais für Biogas, Getreide für Bioethanol oder eben Getreide für Getreidefeuerungskessel angebaut wird. Hier sollten keine unterschiedlichen Wertmaßstäbe angelegt werden. Auch das Welthungerproblem wird durch die energetische Verwertung von Getreide nicht verschärft, da die eigentlichen Ursachen nicht in einer ungenügenden Getreideproduktion liegen, sondern in Verteilungsproblemen. Deshalb warnen auch alle Entwicklungspolitiker, Getreide subventioniert in Entwicklungsländer zu liefern. Denn das beeinflusst die dortigen heimischen Märkte zusätzlich negativ.
Aufgrund des hohen Emissionsbeildungspotenzials und des Entwicklungsstandes der Technik halten wir in der Kleinfeuerungsanlagenverordnung (1. BImSchV) folgende Rahmenbedingungen für die Verbrennung von Halmgütern wie Stroh, Getreide Getreideganzpflanzen und ähnliche pflanzliche Stoffe für erforderlich:
Einige Hersteller sind bereits in der Lage, diese Grenzwerte einzuhalten.
Wir wollen die neuen Rahmenbedingungen für die Verbrennung von Stroh und Getreide so schnell wie möglich schaffen, damit die Technik zügig fortentwickelt werden kann. Es wäre für den Ausbau der Bioenergie und für die Schaffung neuer Wertschöpfungspotenziale im ländlichen Raum eine vergebene Chance, noch mehrere Jahre zu warten. Vor diesem Hintergrund befürworten wir auch eine kleine Novelle der Kleinfeuerungsanlagenverordnung, die nur die Verbrennung von Getreide neu regelt. Dies wird aufgrund der vorgezogenen Bundestagswahl nicht mehr in dieser, sondern – sofern uns die Wähler das Mandat dazu geben - erst zu Beginn in der nächsten Legislaturperiode möglich sein."