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PRESSEMITTEILUNG


Datum: 28. Juni 2005

Grüne bei strengen Immissionsschutzanforderungen für Getreideverbrennung

Die Arbeitskreis Umwelt und Infrastruktur der Bundestagsfraktion von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN hat sich heute für die Zulassung der Verbrennung von Halmgütern wie Stroh und Getreide in Kleinfeuerungsanlagen ausgesprochen, sofern dabei strenge Abgasgrenzgrenzwerte eingehalten werden. Dazu erklären Cornelia Behm, Mitglied im Ausschuss für Verbraucherschutz, Ernährung und Landwirtschaft, Hans-Josef Fell, forschungspolitischer Sprecher, und Winfried Hermann, umweltpolitischer Sprecher der Fraktion:

"Bereits seit längerem diskutieren wir darüber, wie die Rahmenbedingungen für eine Ausweitung der Verbrennung halmgutartiger Biomasse (vor allem Stroh und Getreide) in Kleinfeuerungsanlagen aussehen sollten. Wir Bündnisgrüne befürworten die Zulassung der Verbrennung von Stroh und Getreide in Kleinfeuerungsanlagen grundsätzlich, weil sie einen Beitrag zum Ausbau der Bioenergie, zum Klimaschutz und zur Wertschöpfung im ländlichen Raum leisten kann. Dabei kommen vor allem Partien in Frage, die aus verschiedenen Gründen nicht vermarktet werden können.

Allerdings sind bei der Verbrennung halmgutartiger Biomasse gewichtige Emissionsprobleme zu lösen, die auch im Interesse des Ausbaus der Bioenergie nicht auf die leichte Schulter genommen werden dürfen. Wir können die Bioenergiebranche und die interessierten Landwirte nur warnen, Rahmenbedingungen zu fordern, die die Schadstoffprobleme ignorieren. Die verbreiteten Proteste gegen Altholzkraftwerke aufgrund der Furcht vor Schadstoffen sollten der Branche eine Warnung sein, nicht auf lasche Grenzwerte zu setzen. Die Zustimmung der Bevölkerung und vor allem der Anwohner kann nur dann gewonnen werden, wenn der Verdacht der Umwelt- und Gesundheitsgefährdung ausgeräumt werden kann.

Die in der Öffentlichkeit oftmals gegen die Verbrennung von Getreide vorgebrachten ethischen Argumente halten wir hingegen nicht für schlagend, da es nüchtern betrachtet moralisch keinen Unterschied macht, ob Raps für Biodiesel, Mais für Biogas, Getreide für Bioethanol oder eben Getreide für Getreidefeuerungskessel angebaut wird. Hier sollten keine unterschiedlichen Wertmaßstäbe angelegt werden. Auch das Welthungerproblem wird durch die energetische Verwertung von Getreide nicht verschärft, da die eigentlichen Ursachen nicht in einer ungenügenden Getreideproduktion liegen, sondern in Verteilungsproblemen. Deshalb warnen auch alle Entwicklungspolitiker, Getreide subventioniert in Entwicklungsländer zu liefern. Denn das beeinflusst die dortigen heimischen Märkte zusätzlich negativ.

Aufgrund des hohen Emissionsbeildungspotenzials und des Entwicklungsstandes der Technik halten wir in der Kleinfeuerungsanlagenverordnung (1. BImSchV) folgende Rahmenbedingungen für die Verbrennung von Halmgütern wie Stroh, Getreide Getreideganzpflanzen und ähnliche pflanzliche Stoffe für erforderlich:

  • Die Verbrennung halmgutartiger Biomasse wird nur eingeschränkt zugelassen, und zwar
  • beschränkt auf Betriebe der Landwirtschaft, des Gartenbaus und des Agrargewerbes im ländlichen Raum,
  • beschränkt auf die Verwendung zur Deckung des häuslichen und betrieblichen Wärmebedarfs und auf die Einspeisung in Nahwärmenetze (Mikronetze),
  • beschränkt auf Anlagen von 15 bis 100 kW,
  • beschränkt auf mechanisch beschickte Anlagen, um die illegale Entsorgung von Abfällen zu unterbinden.
  • Auf der Grundlage des derzeitigen Kenntnisstandes dürfen keine schwächeren Emissionsgrenzwerte als die entsprechenden Emissionswerte der TA Luft für den Betrieb der Anlagen gelten, d.h. für Staub 50 mg/Nm3 und für Kohlenmonoxid 250 mg/Nm3 bei 11 % Sauerstoff im Abgas.
  • Bei der im Rahmen der Zulassung stattfindenden Typenprüfung muss der in der TA Luft geltende Dioxingrenzwert von 0,1 Nanogramm pro Nm3 eingehalten werden.
  • Es wird ein Zielwert für Stickoxide von 500 mg/Nm3 entsprechend der TA Luft eingeführt, bis ein Grenzwert nach dem fortentwickelten Stand der Technik festgelegt werden kann.
  • Es wird ein maximaler Wassergehalt des Brennstoffes von 15 % festgelegt.
  • Es sollte (außerhalb des Regelungsbereichs der 1. BImSchV) eine Brennstoffqualitätsnorm entwickelt werden.

Einige Hersteller sind bereits in der Lage, diese Grenzwerte einzuhalten.

Wir wollen die neuen Rahmenbedingungen für die Verbrennung von Stroh und Getreide so schnell wie möglich schaffen, damit die Technik zügig fortentwickelt werden kann. Es wäre für den Ausbau der Bioenergie und für die Schaffung neuer Wertschöpfungspotenziale im ländlichen Raum eine vergebene Chance, noch mehrere Jahre zu warten. Vor diesem Hintergrund befürworten wir auch eine kleine Novelle der Kleinfeuerungsanlagenverordnung, die nur die Verbrennung von Getreide neu regelt. Dies wird aufgrund der vorgezogenen Bundestagswahl nicht mehr in dieser, sondern – sofern uns die Wähler das Mandat dazu geben - erst zu Beginn in der nächsten Legislaturperiode möglich sein."