Logo der Bundestagsfraktion

PRESSEMITTEILUNG


Datum: 30. März 2005

Bodenreform: Entscheidung des höchsten europäischen Gerichts für Menschenrechte schafft die nötige Rechtsklarheit

Zum heutigen Urteil des europäischen Gerichts für Menschenrechte zur Bodenreform erklären Silke Stokar, innenpolitische Sprecherin, Cornelia Behm, Mitglied im Verbraucherausschuss und stellvertretende Sprecherin der AG-Ost und Peter Hettlich, Sprecher der AG-Ost:

"Wir begrüßen die heutige Entscheidung des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte.  Das Gericht hat festgestellt, dass die Bundesrepublik Deutschland nicht verpflichtet ist, einen Ausgleich in Höhe des Verkehrswerts an die ehemaligen Eigentümer zu zahlen.

Das Urteil beendet eine besonders schmerzliche und erbitterte Auseinandersetzung, die seit der Vereinigung Deutschlands andauert und endlich beendet werden muss. Die Anerkennung der Bodenreform - so sehr ihre Durchführung auch die Rechte der Menschen verletzt hat - war eine der Voraussetzungen für die deutsche Vereinigung nach 1990.

Die deutsche und europäische Geschichte des 20. Jahrhunderts lässt sich nicht mehr rückabwickeln. Diese Erkenntnis ist für viele Betroffene gewiss schmerzhaft, aber im Interesse des Gemeinwohls auch unabwendbar."