Cornelia Behm, MdB

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4. November 2011

AKW Rheinsberg untersteht noch bis 2069 dem Atomgesetz

„Es ist erschreckend, dass der Abriss des Hauptgebäudes und die anschließende Entlassung des Atomkraftwerkes Rheinsberg aus dem Atomgesetz erst im Jahr 2069 erwartet werden.“, erklärt die Brandenburger Bundestagsabgeordnete Cornelia Behm (Bündnis 90/Die Grünen). Das ergab die Antwort der Bundesregierung auf eine Kleine Anfrage zum Rückbau des Atomkraftwerkes.

"Rheinsberg zeigt, über welch enorme Zeitspannen auch die zivile Nutzung der Atomkraft eine Gesellschaft in Geiselhaft nimmt. Noch mindestens sechs Jahrzehnte muss der Staat sicherstellen, dass mit den strahlenden Bestandteilen der Ruine kein Schindluder getrieben wird und dass niemand Schaden nimmt. Rheinsberg ist aber nur ein Beispiel von vielen. Nicht alle Staaten mit strahlenden Atomruinen sind so stabil wie Deutschland. Das dicke Ende der Atomkraft wird uns noch Jahrzehnte vor enorme Herausforderungen und bislang ungeahnte Risiken stellen.", sagte Behm.

Die Kosten für den Rückbau schätzt die Bundesregierung heute auf 600 Millionen Euro. Das sind knapp 40 Prozent mehr als bislang angenommen. Im Jahr 1995 ging man noch von 420 Millionen Euro aus. „Die deutlich gestiegenen Rückbaukosten zeigen, dass Atomkraft weit in die Zukunft hinein mit gigantischen Kosten verbunden ist, die systematisch auf die Gesellschaft abgewälzt werden, während sich einige wenige Konzerne eine goldene Nase verdienen. Unter dem Strich sind Atomkraftwerke eine extrem gefährliche, langwierige und teure Altlast.“, so Behm.

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