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Zu den heute vom Europäischen Parlament beschlossenen neuen Regelungen zum Anbau von gentechnisch veränderten Pflanzen in der Landwirtschaft erklärt die Brandenburger Bundestagsabgeordnete Cornelia Behm, Mitglied im Ausschuss für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz:
"Ich begrüße die heutige Entscheidung des Europäischen Parlaments (EP). Mit den vom EP vorgeschlagenen Änderungen wird der bisher unzulängliche Vorschlag der EU-Kommission erheblich verbessert." so Behm. Die Mitgliedsstaaten erhalten Rechtssicherheit und können sich künftig bei einem Anbauverbot von gentechnisch veränderten Organismen (GVO) auf Umweltrisiken (etwa Gefahren für die biologische Vielfalt) oder schädliche sozioökonomische Folgen (etwa durch Verunreinigung gentechnikfreier Anbauflächen) berufen. Zudem stützen sich mögliche nationale Anbauverbote jetzt auf den Umwelt-Artikel 192 des Lissabon-Vertrages. "Das ist wichtig, damit die Verbote rechtlichen Bestand haben. Der Vorschlag der EU-Kommission vom Juli 2010 war hier unzureichend", erklärt Behm. "Besonders begrüßenswert ist aus meiner Sicht, dass auf grünen Vorschlag hin, künftig auch Regionen den Anbau von GVO untersagen können."
"Ein großer Teil der Bevölkerung lehnt gentechnisch veränderte Nahrungsmittel ab. Jede Regierung muss daher die Möglichkeit haben, ihre Bürgerinnen und Bürger nachhaltig vor den Gefahren der Gentechnik zu schützen. Dafür ist die heutige Entscheidung des EP ein wichtiger Etappensieg. Die Bundesregierung muss sich nun beim nächsten EU-Umweltministerrat im September dafür einsetzen, dass die EU-Kommission ihren Vorschlag entsprechend des Beschlusses des EP ändert." fordert Behm.
Im Brandenburger Landtag wird derzeit der bündnisgrüne Antrag "Keine Agro-Gentechnik in Brandenburg" debattiert, mit dem der rechtliche Schutz gentechnikfreier Regionen gestärkt und die Selbstbestimmung von VerbraucherInnen und die wirtschaftliche Zukunft der Landwirtschaft und der Imkereien gesichert werden soll.