Cornelia Behm, MdB

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12. November 2010

Koalition schwächt Ökolandbau

Als eine Kampfansage an den ökologischen Landbau haben heute die Agrarpolitiker der bündnisgrünen Bundestagsfraktion Friedrich Ostendorff und Cornelia Behm die Aufweitung der Zweckbestimmung des Bundesprogramms Ökolandbau bezeichnet. Der Haushaltsausschuss hatte gestern in seiner Bereinigungssitzung überraschend beschlossen, die dafür zur Verfügung stehenden Gelder auch anderen "nachhaltigen" Landwirtschaftsformen zur Verfügung zu stellen.

Mit der Aufhebung der Zweckbindung des Bundesprogramms Ökolandbau schwächt die schwarz-gelbe Koalition die nachhaltigste und zukunftsfähigste Anbaumethode. Die gesellschaftlichen Leistungen des ökologischen Landbaus im Klima-, Umwelt- und Naturschutz aber auch bei der Schaffung von Arbeitsplätzen im ländlichen Raum sind in unzähligen Studien und Untersuchungen belegt – aber Union und FDP ignorieren diese Fakten aus ideologischen Gründen.

16 Millionen Euro umfasst das Bundesprogramm Ökolandbau. Das ist viel zu wenig, um den Forschungsaufgaben in diesem Bereich gerecht zu werden. Darum hat die grüne Bundestagsfraktion eine Aufstockung des Haushaltstitels um 4 Millionen Euro beantragt.

Schwarz-Gelb jedoch will den Ökolandbau schwächen, wo es nur geht. Anders ist es nicht zu erklären, dass aus diesen 16 Millionen Euro nun auch andere Formen der Landwirtschaft gefördert werden sollen. Dies ist umso ungeheuerlicher, da die Bundesregierung nur einen Tag vorher ihre Forschungsstrategie zur Bioökonomie vorgestellt hat, für die das Agrarministerium in den nächsten sechs Jahren jährlich knapp 100 Millionen Euro zur Verfügung stellen wird. Das bedeutet: die Koalition fördert die Agrogentechnik statt den Ökolandbau. Lobbyinteressen zählen wieder einmal mehr als der Verbraucherwille.

Offensichtlich hat aber selbst die Koalition begriffen, dass sie mit der Schwächung des Ökolandbaus auf großen Protest in der Bevölkerung stoßen wird. Denn ihren Änderungsantrag hat sie ohne Beteiligung des fachlich zuständigen Ausschusses für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz erst am Tag der abschließenden Haushaltsausschusssitzung eingebracht. Ein faires parlamentarisches Verfahren sieht anders aus.

 

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