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Bundestagsrede zur neuen EU-Holzhandelsverordnung

1. Juli 2010

Etappensieg beim Urwaldschutz

Bundestagsrede von Cornelia Behm MdB zur 2. Lesung des Antrages "Illegalen Holzeinschlag und Holzhandel durch eine durchgreifende EU-Verordnung wirksam verhindern"(17/1962) am 1. Juli 2010

Die Einigung von Kommission, Rat und EU-Parlament über eine europäische Holzhandelsverordnung Mitte dieses Monats kam - um ehrlich zu sein – überraschend schnell. Ich hatte mit einem längeren Gezerre gerechnet, und ich nehme an, meinen Parlamentskollegen ging es nicht viel anders. vor diesem Hintergrund kann man sagen: Dieser Antrag, mit dem die SPD die vorgelegte Holzhandelsverordnung mit FLEGT-Verordnung verschärfen wollte, kam gerade noch rechtzeitig. Diesen SPD-Antrag haben wir von Anfang an unterstützt, weil die von der Kommission vorgeschlagenen Sorgfaltspflichten für Holzhändler ohne ein Importverbot für illegales Holz unvollständig und unzureichend gewesen wären.

Nach dieser Einigung ist der vorliegende Antrag, nahezu gegenstandslos geworden. Aber nur nahezu, denn die abschließende Bestätigung der Einigung durch das EP und den Ministerrat stehen noch aus. Theoretisch könnte diese Einigung also noch scheitern. An dieser Stelle möchte ich jedoch an alle Beteiligten appellieren, die Einigung zu bestätigen.

Aus meiner Sicht lohnt es sich, diesen im Trilog-Verfahren erzielten Kompromiss zu beschließen. Denn gegenüber der Kommissionsvorlage und dem Ministerratsvotum konnten entscheidende Verbesserungen durchgesetzt werden: So wird die Verordnung zukünftig im Kern ein Importverbot für illegales Holz beinhalten. Außerdem muss Holz auf dem EU-Markt zukünftig eine nachweisbare Herkunft haben. Bei Verstößen sollen Strafen verhängt werden.

Die seit Jahren geführte Diskussion um ein nationales oder ein EU-weites Verbot von illegalem Holz hat damit hoffentlich ein vorläufiges Ende gefunden. Mit dieser Forderung sind wir in der letzten Legislaturperiode regelmäßig an einer schwarz-roten Mehrheit gescheitert, die alle Vorstöße in diese Richtung hat an sich abtropfen lassen, ohne sich auch nur je einmal zur Forderung nach einem EU-weiten Importverbot für illegal geschlagenes Holz zu bekennen. Von daher bin ich froh, dass wir nun hoffentlich einige Schritte weiter sind.

Nun müssen die neuen Regelungen zunächst erst einmal in Kraft treten, und ein paar Jahre lang wirken, damit man beurteilen kann, ob sie ausreichend sind, oder ob eine Nachbesserung notwendig ist. Der sechs Jahre nach Inkrafttreten von der Kommission vorzulegende Bericht sollte dafür genutzt werden, diese Zwischenbilanz zu ziehen und ggf. einen neuen legislativen Prozess in Gang zu setzen.

An dieser Stelle kann ich natürlich nicht verhehlen, dass wir Grüne mit dieser Einigung keineswegs vollständig zufrieden sind, sondern noch weitergehende Forderungen und Vorstellungen hatten. Das fängt schon mit der viel zu langen Frist von 27 Monaten bis zum Inkrafttreten der Regelungen an. In der Sache sind wir nicht wirklich überzeugt davon, dass die Maßnahmen auf die Erstinverkehrbringer konzentriert werden und dass für die nachgelagerte Handelskette nur einfache Informationspflichten gelten sollen. Problematisch ist es, dass Betriebe mit vernachlässigbarem Risiko von Nachweisverfahren entbunden werden sollen, weil diese Ausnahme ein Schlupfloch für die Einschleusung von illegalem Holz sein kann. Spätestens wenn ein Betrieb mehr Holz vermarktet als er nachhaltig ernten kann, wäre mein Misstrauen geweckt. Da dieser Betrieb jedoch von jeglicher Nachweisverpflichtung befreit ist, erfahre ich das nicht. Und besonders kritisch sehen wir, dass Druckerzeugnisse von den Regelungen ausgenommen sein sollen. Denn das heißt, dass in diesem Marktsegment keine Vorkehrungen gegen den Einsatz illegalen Holzes getroffen werden müssen.

Aus diesem Grund werden wir Grüne die neue Verordnung sehr genau daran messen, ob sie den hohen Erwartungen tatsächlich gerecht wird und den Import illegalen Holzes in die EU stoppen kann, oder ob Änderungen notwendig sind. Ein besonderes Augenmerk gilt dabei der Frage, ob die Sanktionen bei Verstößen für eine Wirksamkeit der Verordnung ausreichend sein werden. Aber auch die Frage, ob es richtig war, bestimmte Holzprodukte von den Regelungen auszunehmen, muss mit Einschränkungen im Rahmen einer Zwischenbewertung noch einmal überdacht werden.