Cornelia Behm, MdB

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20. Mai 2010

Bundestagsrede zur Hofabgabeklausel

Hofabgabe als Voraussetzung für den Bezug einer Altersrente für Landwirte abschaffen Bündnisgrüner Antrag auf Drucksache 17/1203

Seit der letzten Legislaturperiode beschäftige ich mich als Abgeordnete mit der Frage der Hofabgabeklausel. Dabei wurde ich mit ziemlich absurden Fällen konfrontiert. So wuchs meine Überzeugung, dass die Abgabe des eigenen Hofes als Voraussetzung dafür, dass Landwirte eine Altersrente bekommen, zutiefst ungerecht und schon längst nicht mehr zeitgemäß ist.

Als besonders skandalös und diskriminierend empfinde ich es, dass Landwirten die Rente verweigert wird, wenn sie ihren Hof an mehr als 10 Jahre jüngere Ehegatten abgeben. Dafür gibt es keinen vernünftigen Grund, denn man sollte annehmen, dass es für Ehegatten, die das Rentenalter noch nicht erreicht haben, selbstverständlich sein sollte, die Erwerbstätigkeit fortzusetzen. Es ist doch absurd, wenn in einer solchen situation der eigene Hof abgegeben werden muss. Das gilt um so mehr für Ehegatten, die mehr als 10 Jahre vor Erreichen der Regelaltersgrenze stehen. Diese Regelung führt das vorgebliche Ziel der Hofabgabeklausel, für eine jüngere Altersstruktur bei den Landwirten zu sorgen, völlig ad absurdum.

Besonders von den Absurditäten der Hofabgabeklausel betroffen sind auch diejenigen  Landwirte, die gemäß EALG begünstigtes Land von der BVVG gekauft haben. Diese Landwirte dürfen das  Land aus durchaus guten Grünen 15 Jahre lang – bis vor wenigen Jahren waren es 20 Jahre - lang nicht weiter veräußern. Andersfalls wird der Kauf rückabgewickelt. Wenn diese Landwirte nun die Regelaltersgrenze erreichen, dürfen sie das Land also nicht verkaufen, sondern allenfalls verpachten. Warum aber soll ein Altenteiler gezwungen sein, seinen Hof zu verpachten statt zu verkaufen, wenn er schon mit der Erwerbstätigkeit aufhört?

Wenn man sich mit Landwirten unterhält, dann hört man, dass in der Praxis oft Scheinpachtverträge geschlossen werden, um der Hofabgabeklausel genüge zu tun. Das heißt, die Hofabgabeklausel entspricht nicht der sozialen Realität auf dem Lande und wird den Bedürfnissen der Landwirte überhaupt nicht gerecht. Es ist ganz offensichtlich, dass viele Landwirte ihren Hof entweder nicht abgeben wollen oder können – sei es, weil ihnen der Hofnachfolger fehlt, sei es, weil sie die Arbeit auf dem Hof weiterhin brauchen, um finanziell über die Runden zu kommen, sei es, weil ihnen sonst der Lebensinhalt fehlt. Kann es richtig sein, diese Landwirte in diese rechtliche Dunkelgrauzone zu drängen?

Noch etwas zur Behauptung, ohne Hofabgabeklausel würden die Bundeszuschüsse zur Alterssicherung der Landwirte in Höhe von 2,3 Mrd. Euro komplett gestrichen und demzufolge die Beiträge um ein Mehrfaches steigen. Hat jemals jemand von Ihnen den Landwirten diese Kürzung angedroht? Gibt es hier im Hause wirklich eine Fraktion, die den Landwirten 2,3 Mrd. Euro an Zuschüssen für die landwirtschaftlichen Alterskassen streichen will, nur weil durch die Abschaffung der Hofabgabeklausel ein paar Millionen an Renten zusätzlich ausgezahlt werden müssen? Das kann ich mir bei allen Meinungsunterschieden zwischen uns beim besten Willen nicht vorstellen. Und trotzdem will zumindest der Bauernverband die Landwirte glauben machen, dass die Koalition genau das tun würde. Ich denke, das sollten Sie nicht auf sich sitzen lassen und umgehend richtig stellen.

Richtig ist, dass die Alterskassenbeiträge der Landwirte um ein paar Euro steigen müssten. Das aber ist gerechtfertigt. Denn bisher ist es der kleine Teil der Landwirte, die ihren Rentenanspruch vollständig verlieren, die allen Landwirten die Senkung der Rentenbeiträge um diese paar Euro finanzieren. Zukünftig darf es jedoch nicht mehr so sein, dass eine kleine Gruppe von Landwirten diese geringfügige Senkung der Beiträge für alle Landwirte zahlt. Solidarität muss hier wieder vom Kopf auf die Füße gestellt werden.

Unter den Landwirten wächst der Widerstand gegen die Hofabgabeklausel, das lässt sich aus den Rückmeldungen, die ich bekomme, deutlich ablesen. Das zeigt sich nicht zuletzt an den laufenden Klagen aus Westfalen.

Wir Bündnisgrüne wollen jedoch nicht warten, bis diese Klagen juristisch entschieden sind. Denn eigentlich wäre es besser, das Thema politisch zu entscheiden. Mit unserem Antrag wollen wir Sie daher auf unsere Seite ziehen und erreichen, dass die Bundesregierung in dieser Frage endlich umsteuert und die überkommene Hofabgabeklausel abschafft.

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