Logo der BundestagsfraktionBanner

22. April 2010

Naturwalderbe schaffen!

Bundestagsrede von Cornelia Behm MdB zum Antrag der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN "Schaffung eines Naturwalderbes vorbereiten und Moratorium für die Privatisierung von Bundeswäldern erlassen"

Die alte Bundesregierung hat sich 2007 in ihrer nationalen Biodiversitätsstrategie zum Ziel gesetzt, bis 2020 fünf Prozent der deutschen Wälder mit einer natürlichen Entwicklung zu erreichen. Wobei unter "natürlicher Entwicklung" "aus der Nutzung genommen" oder "stillgelegt" zu verstehen ist. Bei gut 11 Millionen Hektar Wald in Deutschland sind das etwa 550.000 Hektar. Da bei den Staatswäldern der Anteil zehn Prozent betragen soll, wären das bei einem Staatswaldanteil von 33,3 Prozent im Jahr 2002 etwa 370.000 Hektar.

Die neue Bundesregierung hat sich in ihrer Antwort auf unsere Kleine Anfrage zur "Schaffung eines Naturwalderbes auf fünf Prozent der bundesdeutschen Waldfläche" zum Festhalten an diesem Ziel bekannt.

Ich weiß nicht, wie ernst diese Aussage gemeint gewesen ist. Gemessen am politischen Handeln kann man den Eindruck gewinnen, dass die Bundesregierung nur pro forma daran festhält. Sie hat trotz mehrfacher Nachfragen bisher keinerlei Angaben dazu gemacht, mit welchen Maßnahmen sie dieses Ziel erreichen will. Daher legen jetzt wir einen Fahrplan vor, wie für Mitteleuropa typische Wälder und alle in den deutschen Wäldern lebenden Arten auf entsprechend ausgewählten Flächen geschützt werden können.

Von Seiten der Waldbesitzer wird vielfach argumentiert, der Schutz der biologischen Vielfalt im Wald bedürfe keiner stillgelegten Wälder. Schließlich genügten ordnungsgemäß bewirtschaftete Forsten ohnehin allen Ansprüchen, die man aus Sicht des Naturschutzes an den Wald stellen sollte. Wobei mancher meint, das würde bereits heute gelten. Andere meinen demgegenüber, das würde zumindest dann gelten, wenn die Ansprüche des Naturschutzes flächendeckend in die Waldbewirtschaftung integriert sind, also ein integrierter Naturschutz im Wald betrieben wird. Jedoch hat gerade jüngst die dritte Tagung zur Waldstrategie 2020 belegt, dass nichts davon zutrifft.

Bedroht sind vor allem die Arten, die an die Alters- und Absterbephasen von Bäumen und an Totholz gebunden sind. Um diese zu schützen, bedarf es eines Mindestanteils an nutzungsfreien Wäldern, in denen sich pro Hektar mehr als 30-60 Kubikmeter an Totholz ansammeln. Deshalb ist der dauerhafte Nutzungsverzicht für besonders schutzwürdige Waldökosysteme so wichtig.

Sollte Deutschland den erheblichen Vorbehalten in der Forst- und Holzwirtschaft gegen den Nutzungsverzicht in diesem Fünf-Prozent-Anteil der deutschen Wälder nachgeben, macht sich die deutsche Politik international unglaubwürdig, wenn sie andererseits den Erhalt von Urwäldern und damit den Verzicht auf die Nutzung eines Teils der Wälder dieser Welt fordert. Schon aus diesem Grund sind wir verpflichtet, ein nationales Naturwalderbe zu schaffen.

Doch seit zweieinhalb Jahren hat es die Bundesregierung unterlassen, für Klarheit darüber zu sorgen, wie viel Hektar Naturwald es in Deutschland tatsächlich bereits gibt. Auch das nährt den Eindruck, dass es die Bundesregierung mit diesem Ziel nicht wirklich ernst meint.

Dabei könnte man das recht unbürokratisch erreichen, indem z.B. eine Dachorganisation gegründet wird, in die Institutionen und Waldbesitzer ihre stillgelegten Waldflächen ohne Verzicht auf ihr Eigentum einbringen können. Diese Dachorganisation hätte die Aufgabe, einen einheitlichen Standard für die Anerkennung als verbindlich und dauerhaft nutzungsfreie Wälder festzulegen. Und sie hätte den Überblick über den aktuellen Bestand. Die Unsicherheit über den Zielerreichungsgrad hätte dann ein Ende.

Zur Beruhigung der Privatwaldbesitzer möchte ich sagen: BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN gehen davon aus, dass das Naturwalderbe überwiegend aus Wäldern im öffentlichen Eigentum bestehen wird. Denn Nutzungsverzicht ist im Privatwald weder durch Ordnungsrecht noch durch Vertragsnaturschutz dauerhaft abzusichern. Nutzungsverzicht per Ordnungsrecht ohne eine Entschädigung käme einen enteignungsgleichen Eingriff in das Privateigentum gleich. Und anstatt einmalig Entschädigungen oder dauerhaft Prämien an Privatwaldbesitzer zu zahlen, dürfte es meist sinnvoller sein, die betreffenden Wälder zu erwerben.

Angesichts der vorliegenden Zahlen und Rahmenbedingungen kommen wir Bündnisgrüne zu der Einschätzung, dass zur Schaffung des Naturwalderbes noch erhebliche Flächen fehlen - vielleicht sogar mehrere hunderttausend Hektar. Daher wird der Bund auch Wälder erwerben müssen.

In diesem Zusammenhang wäre es kontraproduktiv, wenn der Bund 165.000 Hektar Bundeswald zunächst privatisieren würde, nur um anschließend wieder Wald für das Naturwalderbe ankaufen zu müssen. Daher fordern wir ein Moratorium für die Privatisierung von Bundeswäldern. Das ist für eine Übergangszeit auch ohne Gesetzesänderung möglich, auch wenn die bundeseigenen Waldbesitzer allesamt gesetzliche Privatisierungsaufträge haben.