

Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen!
Die EU hat den Geltungsbereich von Cross Compliance geringfügig ausgeweitet. Die Bundesregierung setzt dies durch Änderung des Direktzahlungen-Verpflichtungengesetzes pflichtgemäß um.
Das kann aber nicht darüber hinwegtäuschen, dass Cross Compliance in vielen Bereichen ein zahnloser Tiger bleibt. Cross Compliance macht vor allem die Einhaltung geltenden Rechts zur Fördervoraussetzung, wobei Verstöße, wenn sie denn überhaupt festgestellt werden, in der Regel nur geringe Subventionskürzungen zur Folge haben.
Laut Gesetzesbegründung legt auch dieses Gesetz den Landwirten keinerlei neue Verpflichtungen beim Gewässerschutz und bei der Wasserbewirtschaftung auf; ein über bestehendes Recht hinausgehender neuer Umweltstandard wird nicht eingeführt. Die Einhaltung von Gesetzen kann aber heute nicht mehr als Rechtfertigung für die Direktzahlungen ausreichen. Hier muss spätestens die Weiterentwicklung der Gemeinsamen Agrarpolitik nach 2013 einen Paradigmenwechsel bringen.
Direktzahlungen kann es nur noch geben, wenn gesellschaftlich gewünschte Leistungen für Klima-, Umwelt- und Artenschutz erbracht werden. Das ist bisher aber kaum der Fall; denn die durch Cross Compliance für einen deutschen Betrieb entstehenden Zusatzkosten liegen im Vergleich zu einem ukrainischen Betrieb bei gerade einmal 20 Euro pro Hektar. Wissenschaftler des Johann-Heinrich-von-Thünen-Instituts haben diesen Wert seriös berechnet.
Ich meine, dass Cross Compliance schon vor 2014 substanziell weiterentwickelt werden muss. Ich nenne drei Beispiele.
Erstes Handlungsfeld ist die Düngeverordnung. Die nach wie vor zu hohen Nitratüberschüsse von mehr als 100 Kilogramm pro Hektar sind ein ernstes Problem für Klima-, Arten- und Gewässerschutz. Zwar soll die Düngeverordnung die Überschüsse auf 60 Kilogramm pro Hektar vermindern; aber sie verfehlt ihr Ziel, da sie keine ausreichenden Sanktionsmöglichkeiten enthält. Hier bedarf es dringend der Nachbesserung.
Zweites Handlungsfeld ist der Bereich Grünland. Wir brauchen einen deutlich besseren Schutz des Grünlandes. Der Eingreifwert von 5 Prozent Grünlandverlust ist keine Hilfe; denn bis zu diesem Eingreifwert findet in manchen Ländern eine regelrechte Umbruchralley statt. Wir müssen Regelungen schaffen, um insbesondere das wertvolle Feuchtgrünland zu sichern. Dazu haben uns die Experten bei der Anhörung am vergangenen Montag ausdrücklich aufgefordert.
Das dritte Handlungsfeld ist der Humus. Auch die Verpflichtung zum Erhalt der organischen Substanz geht völlig ins Leere. Hier gibt es ein riesiges Schlupfloch, durch das nahezu alle, die sich am Humusgehalt ihrer Böden versündigen, passen. Die Verpflichtung kann nämlich durch eine dreigliedrige Fruchtfolge erfüllt werden, wobei eine Kultur 70 Prozent der Betriebsfläche einnehmen darf. Der Landwirt darf theoretisch immer wieder drei Humuszehrer hintereinander anbauen, womit der Sinn der Fruchtfolge geradezu auf den Kopf gestellt würde. Eine wirkliche Verpflichtung zum Erhalt der organischen Substanz sieht anders aus.
Diese Beispiele zeigen, dass Cross Compliance bisher nicht das umweltpolitische Instrument ist, das es sein sollte. Die EU muss hier nachbessern. Doch unabhängig von der EU kann und sollte Deutschland bei den Direktzahlungen-Verpflichtungen mehr fordern als bisher. Eine bessere Klimabilanz der Landwirtschaft, ein höherer Humusgehalt der landwirtschaftlichen Böden und eine größere Artenvielfalt in der Agrarlandschaft werden der Lohn sein. Wenn sich Deutschland im UN-Jahr der Biodiversität hier zu einer Vorreiterrolle durchringen könnte, wäre das ein Beitrag, der endlich einmal über viele schöne bisher gemachte Worte hinausgehen würde.
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