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Die Bundesregierung will mit der Umsetzung ihres Ziels von 5 % aus der Nutzung genommenen Wäldern warten, bis sie weiß, wie hoch dieser Anteil heute bereits ist. Dies geht aus der Antwort auf eine Kleine Anfrage der bündnisgrünen Bundestagsfraktion hervor. Erst danach will sie über Maßnahmen zur Umsetzung dieses Zieles entscheiden.
"Die Bundesregierung hegt weiter die unrealistische Hoffnung, dass es bereits heute 554.000 ha dauerhaft aus der Nutzung genommene Wälder geben könnte" kritisierte Cornelia Behm, die bündnisgrüne Sprecherin für Waldpolitik, diese Aussagen. Außerdem deutet sie mit ihren Antworten an, dass sie ggf. bei der Stilllegung zusätzlicher Flächen auf das Instrument des Vertragsnaturschutzes setzen und diese Aufgabe den Ländern überlassen will. Damit stiehlt sie sich aus der Verantwortung für die Erreichung ihres eigenen Ziels. Ob sich die Bundesländer jedoch an das Ziel der Bundesregierung gebunden fühlen werden, ist fraglich. So wird das Festhalten von Schwarz-Gelb am 5 %-Ziel zum Lippenbekenntnis."
"Der Ansatz, für den dauerhaften Nutzungsverzicht von Privatwaldbesitzern auf Vertragsnaturschutz zu setzen, ist sehr fragwürdig. Denn hierfür wären Verträge mit unbegrenzter Laufzeit notwendig. Die Erwartung, dass das gegenüber einem Ankauf die wirtschaftlichere Alternative sein könnte, ist doch eher vage. Behm fordert die Bundesregierung auf, "sich einzugestehen, dass für die Schaffung von
5 % Naturwäldern in Deutschland auch der Ankauf von Wäldern notwendig sein wird und dass dies für den Bundeshaushalt nicht zum Nulltarif zu haben ist."
"Die Bundesregierung sollte daher nicht bis zum Abschluss der Bestandaufnahme über stillgelegte Wälder warten, sondern sich bereits heute auf die Beschaffung zusätzlicher Flächen für das Naturwalderbe vorbereiten. Dazu ist ein Verkaufsmoratorium für Bundeswälder angebracht. Denn es ist abwegig, dass der Bund heute Wälder privatisiert, wenn er morgen - u.U. sogar die gleichen - Wälder für das Naturwalderbe kaufen muss. Außerdem sollten der Bund und die Länder beginnen zu ermitteln, welche Staatswaldflächen für die Einbringung in das Naturwalderbe geeignet sind. Bereits heute sollte auch eine Dachorganisation für das Naturwalderbe geschaffen werden, in der die verschiedenen Institutionen ihre aus der Nutzung genommenen Wälder einbringen können."