
Datum: 9. Januar 2010
"Die Bundesregierung sollte Flächen, die die Bodenverwertungs- und -verwaltungsgesellschaft BVVG anders als bisher erwartet bis Ende 2009 nicht vergünstigt an Flächenpächter verkauft hat, noch einmal auf ihre Eignung zur Übertragung an das Nationale Naturerbe überprüfen lassen. Dabei sollte es kein Tabu sein, über das bisher beschlossene Maß von 125.000 ha Bundesflächen für das Nationale Naturerbe hinauszugehen, wenn der naturschutzfachliche Wert der Flächen entsprechend hoch einzustufen ist." Diese Forderung hat die ostdeutsche Agrarpolitikerin Cornelia Behm MdB zum Jahresbeginn 2010 erhoben.
Zur Begründung sagte Behm: "Die Frist, um seitens der Flächenpächter ihren Anspruch auf vergünstigten Erwerb von Agrarflächen der BVVG nach dem Entschädigungs- und Ausgleichsleistungsgesetz (EALG) in die Tat umzusetzen, ist Ende 2009 ausgelaufen. Bis dahin waren aber von den ursprünglich für das Nationale Naturerbe als geeignet angesehenen 66.000 ha BVVG-Flächen 37.000 ha mit Ansprüchen nach dem EALG belegt. Sie kamen daher bis Ende 2009 nicht für eine Übertragung an das Nationale Naturerbe in Frage. Es ist aber davon auszugehen, dass nicht jeder Flächenpächter seinen Kaufanspruch bis Ende 2009 auch tatsächlich eingelöst hat. Demnach dürfte die BVVG nach Abschluss der EALG-Verkäufe an Flächenpächter noch im Besitz eines Teils dieser 37.000 ha naturschutzfachlich interessanten Flächen sein. Nach Abschluss der EALG-Verkäufe an Flächenpächter sollte daher eine Bilanz gezogen und geprüft werden, welche dieser Flächen noch im Besitz der BVVG sind und aus naturschutzfachlicher Sicht für das Nationale Naturerbe gesichert werden sollten."
"Insbesondere artenreiche Grünlandflächen sollten an das Nationale Naturerbe übertragen werden, um sie vor dem Umbruch bzw. der Entwertung durch Intensivierung zu schützen" führte Behm weiter aus. "Denn derzeit gibt es einen deutlichen Trend zur Intensivierung der Grünlandnutzung und zur Umwandlung von Grünland- in Ackerflächen. Eine Sicherung möglichst vieler Grünlandflächen ist von daher angebracht. Auch bei Ackerflächen auf Moorböden wäre es aus Sicht des Natur- und Klimaschutzes sinnvoll, sie für den Naturschutz zu sichern, um eine Renaturierung zu ermöglichen und so den Abbau der organischen Bodensubstanz infolge der landwirtschaftlichen Nutzung stoppen zu können."