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Die Brandenburger Bundestagsabgeordnete von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, Cornelia Behm, hat der Bundesregierung in einem Schreiben von letzter Woche vorgeworfen, das verfassungsgemäße Auskunftsrecht der Abgeordneten des Deutschen Bundestages zu verletzen.
Hintergrund war eine schriftliche Frage an die Bundesregierung, in der Cornelia Behm um Auskunft bat, welche Brandenburger Grundstücke und Gewässer der Bund über die Bundesanstalt für Immobilienaufgaben im kommenden Jahr zu verkaufen plant. Eine Beantwortung der Frage wurde vom Bundesfinanzministerium unter Hinweis auf "Betriebsinterna und Geschäftsgeheimnisse" verweigert.
"Die Verweigerungshaltung des Bundes ist nicht hinnehmbar und verstößt gegen die verfassungsrechtlichen Vorgaben. Denn die Bundesanstalt unterliegt als Organisation des Bundes der vollumfänglichen parlamentarischen Kontrolle. Eine Berufung auf Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse steht ihr als einer Anstalt des öffentlichen Rechts im Geschäftsbereich der Bundesregierung nicht zu.
Gerade bei einem Thema wie der Boden- und Gewässerprivatisierung, auf das die Bevölkerung zunehmend sensibel reagiert, sind Transparenz und demokratische Kontrolle von größter Bedeutung. Ich habe deshalb das Bundesfinanzministerium nachdrücklich aufgefordert, seinen Auskunftspflichten vollständig nachzukommen."