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Sehr geehrter Herr Präsident, liebe Kolleginnen und Kollegen,
es ist ausgesprochen erfreulich, dass das öffentliche Interesse an Seen und anderen Gewässern auch in der Politik eine breitere, fraktionsübergreifende Lobby zu bekommen scheint. Der Wechsel von den Regierungssesseln auf die den Blick schärfenden Bänke der Opposition war da bei der Einen oder dem Anderen wohl ganz hilfreich.
Erstaunlich ist allerdings, mit welchem Tempo plötzlich alle auf dieses Thema aufspringen. Die Anzahl der dazu im Dezember in Bundestag, Bundesrat und den Länderparlamenten eingebrachten Anträge ist beachtlich; insbesondere vor dem Hintergrund, dass wir das Thema hier an gleicher Stelle vor nicht ganz sieben Monaten schon einmal debattiert haben. Aber zu diesem Zeitpunkt war die Problemlage außerhalb unserer bündnisgrünen Fraktion scheinbar kaum bekannt. Zumindest gab der geschätzte Kollege Luther für die CDU damals zu Protokoll, dass ihm nicht bekannt sei, dass der Bund Seen besitzt und privatisieren will. Die SPD vertrat die Position, dass es keine Fälle gäbe, bei denen die bestehende Praxis zu Problemen geführt hätte, die einer Neuregelung bedürften.
Ich gehe mal davon aus, dass nun auch unseren Kolleginnen und Kollegen von Union und SPD Fälle wie der Verkauf des Wandlitzsees im Norden von Berlin zu Ohren gekommen sein dürften. Hier hatte ein Immobilienkaufmann aus Düsseldorf nach dem Erwerb des Sees alle Anwohner aufgefordert, ihre bestehenden Stege am See von ihm zu kaufen oder zu pachten. Wer dazu nicht bereit war, wurde postwendend verklagt. Auch die Gemeinde musste für die Benutzung des bestehenden Strandbades nach einem gerichtlichen Vergleich 50.000 Euro (einmalig) an den neuen Besitzer bezahlen.
So sehr wir es begrüßen, dass unsere bündnisgrünen Forderungen nun endlich Nachahmer finden. Auf dem Weg, wie wir Seen als Allgemeingüter sinnvoll erhalten können, gibt es noch eine Menge Aufklärungsbedarf. Denn den verschiedenen nicht nur im Bundestag vorliegenden Anträge ist – bei positiver Ausnahme des Antrags der Linken – vor allem eins gemeinsam: anstatt für ein konsequentes Ende der Privatisierung zu plädieren, steht die kostenlose Übertragung der Gewässer an die Länder oder Kommunen im Vordergrund. Das ist aber nicht dasselbe. Und der Verdacht liegt nahe, dass das allen Beteiligten auch bewusst ist.
Wir Bündnisgrüne treten dafür ein, dass in Zukunft keine Gewässer mehr veräußert werden dürfen, bei denen sowohl aus ökologischen als auch aus Erholungs- oder touristischen Gründen ein Gemeinwohlinteresse besteht. Dies lässt sich am besten dadurch absichern, wenn diese Gewässer in der öffentlichen Hand des Bundes verbleiben. Bei allen anderen Fällen muss es über den Haushaltsausschuss des Deutschen Bundestages einen Parlamentsvorbehalt geben. Denn nur so ist eine wirkungsvolle demokratische Kontrolle zur Einhaltung des Privatisierungsstopps möglich.
Eine bloße Übertragung an die Länder, wie von SPD und den Ländern Mecklenburg-Vorpommern und Brandenburg gewünscht, schafft diese demokratische Kontrolle gerade nicht. Sie überlässt die Entscheidung zum Verkauf den Länderbehörden. Dass diese in Zeiten klammer Kassen Interesse an einer finanziellen Verwertung haben könnten, dürfte für viele auch hier im Deutschen Bundestag nicht neu sein.
Um Gemeingüter wie Seen dauerhaft für die Allgemeinheit zu bewahren, sollte der Deutsche Bundestag die bisher geübte Verkaufspraxis durch ein Gesetz beenden. Die Bevölkerung in den betroffenen Regionen wartet schon lange auf ein entsprechendes Signal von uns. Liebe Kolleginnen und Kollegen, lassen Sie uns gemeinsam daran arbeiten. Das sage ich ganz bewusst vor allem in Ihre Richtung, meine Herren und Damen von der Koalition.