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Zum EU-Ministerratsbeschluss zur Bekämpfung des illegalen Holzhandels erklärt Cornelia Behm, Sprecherin für Ländliche Entwicklung und für Waldpolitik:
Die Einführung von Sorgfaltspflichten für den Handel von Holz reicht nicht aus, um illegales Holz vom europäischen Markt fern zu halten. Schließlich werden die Holzhändler nur verpflichtet, die Herkunft des Holzes nachzuweisen. Es bleibt aber weiterhin erlaubt, illegal geschlagenes Holz zu importieren. Die Sorgfaltspflichten werden daher nur wenig bewirken, wenn es den Kunden weiterhin egal ist, woher ihr Holz kommt.
Dies zeigt: Um den Import von illegalem Holz tatsächlich zu verhindern, muss die EU zusätzlich ein Einfuhrverbot für illegales Holz einführen. Wir setzen daher darauf, dass das Europaparlament hier noch Nachbesserungen erreichen kann.
Kontrolle und Sanktionen für Verstöße gegen die Sorgfaltspflichten den Mitgliedsstaaten zu überlassen, wird außerdem dazu führen, dass selbst der Sorgfaltspflichten in vielen Mitgliedsstaaten nur Fassade bleiben werden. Auch hier muss das EP-Parlament dringend Nachbesserungen erreichen.