Cornelia Behm, MdB

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26. Oktober 2009

Wasserflugzeug: Behörde soll Gerichtsverfahren abwarten

Die bündnisgrüne Bundestagsabgeordnete Cornelia Behm fordert die Obere Luftfahrtbehörde Berlin-Brandenburg auf, beim Wasserflieger-Genehmigungsstreit die laufenden Gerichtsverfahren abzuwarten. Die Menschen hätten ein Recht auf verlässliche Entscheidungen.

„Die Behörde tut so, als ob es gar keinen Rechtsstreit um das Genehmigungsverfahren gäbe. Sie führt das Verfahren fort. Das ist wirklich dreist. So kann man mit Bürgern in einem Rechtsstaat nicht umgehen“, sagt die Abgeordnete. Angesichts der berechtigten Zweifel an der Genehmigungsfähigkeit des Vorhabens sollte die Luftfahrtverwaltung „einen Gang runter schalten“.

Das Gefährdungspotential eines Landeplatzes auf dem beliebten See sei nicht abschätzbar. Im Hamburger Hafen habe es in den letzten drei Jahren zwei tödliche Unfälle mit Wasserfliegern gegeben. Den letzten in diesem Sommer.

Behm bezweifelt auch die wirtschaftliche Notwendigkeit der Wasserflieger für das Resort Schwielowsee. „Wenn Herr Hilpert das Angebot wirklich bräuchte, könnte er sofortigen Vollzug der Genehmigung beantragen. Das tut er aber nicht. Offenbar hat er Angst, im Eilverfahren gegen die klagenden Anlieger endgültig zu verlieren.“

Gegen die Start- und Landeerlaubnis von Wasserflugzeugen auf dem Schwielow-see sind drei Klagen anhängig. Als Kläger treten die Bürgerinitiative „Unser Schwielowsee“, die Gemeinde Schwielowsee und eine Privatperson auf. Trotzdem setzt die Obere Luftfahrtbehörde die aktuellen Genehmigungsverfahren nicht aus. Im Gegenteil: In jedem Jahr eröffnet sie zu neuen Anträgen des Resorts Schwielowsee zum selben Sachverhalt ein neues Verfahren.

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