Cornelia Behm, MdB

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22. Oktober 2009

Nachtflug BBI: Lärmschutz jetzt nachts schlechter als tagsüber

Bundestagsabgeordnete Cornelia Behm fordert neues Gutachten

Die brandenburgische Bundestagsabgeordnete Cornelia Behm fordert ein neues Gutachten zum Flughafen Berlin-Brandenburg International, welches die Unabweisbarkeit von Nachtflügen plausibel erklärt. Sie kritisiert die Landesregierung außerdem für eine Verschlechterung des Lärmschutzes in der Nacht in geschlossenen Räumen im aktuellen Planergänzungsbeschluss.

„Eine überzeugende Erklärung, dass es ohne Nachtflügen nicht geht, liegt für den BBI nicht vor“, so die Abgeordnete. Die ersten Äußerungen der Luftfahrtunternehmen machten deutlich, dass der Vorschlag der Landesregierung für sie „sehr auskömmlich“ sei. In Schönefeld soll ein sehr hoher Anteil an Nachtflügen im Vergleich zu vielen anderen deutschen Flughäfen erlaubt werden. „Die Anwohnerinteressen kommen deutlich zu kurz“, so Behm weiter.

Die Landesregierung habe den Planergänzungsbeschluss außerdem dazu benutzt, dass Schutzniveau nachts noch zu verschlechtern. „Jetzt gelten tagsüber strengere Schutzwerte in geschlossenen Räumen als Nachts. Das darf doch nicht war sein. Es ist ein Skandal.“

Der Planfeststellungsbeschluss 2004 sah noch vor, dass weder nachts noch tagsüber mehr als 55 dB (A) innerhalb von geschlossenen Räumen auftreten dürfen. Nach dem Planergänzungsbeschluss darf dieser Pegel jetzt ausgerechnet nachts bis zu sechs Mal überschritten werden.

Insbesondere für die neue brandenburgische Regierungspartei der Linken sieht Behm ein massives Glaubwürdigkeitsproblem. „Die Menschen in der Region erwarten, dass die Linke bei der Nachtflugentscheidung noch einmal auf Verbesserungen zu Gunsten der Anwohner dringt. Hier steht sie - wie auch bei der Braunkohle - im Wort“, so Behm.

 

 

Im Folgenden werden die Formulierungen des Planfeststellungs- und des Planergänzungsbeschlusses zur Abminderung des Schutzniveaus noch einmal dargestellt.

 

Auszug aus dem Planfeststellungsbeschluss Ausbau Verkehrsflughafen Berlin-Schönefeld vom 13. August 2004, Band II Entscheidungen mit Nebenbestimmungen und Hinweisen, Vorbehaltsentscheidungen, Ausnahmen und Befreiungen, 5 Lärm, 5.1.3 Nachtschutz, S. 106

„Die Vorrichtungen haben zu gewährleisten, dass durch An- und Abflüge am Flughafen im Rauminnern bei geschlossenen Fenstern und ausreichender Belüftung keine höheren A-bewerteten Maximalpegel als 55 dB(A) auftreten und ein für die Nachtstunden (22:00 bis 06:00 Uhr) der sechs verkehrsreichsten Monate ermittelter energieäquivalenter Dauerschallpegel von 35 dB(A) nicht überschritten wird.“

http://www.mir.brandenburg.de/cms/media.php/lbm1.a.3310.de/PFSB_37-204.pdf

 

Auszug aus dem Planergänzungsbeschluss „Lärmschutzkonzept BBI“ zum Vorhaben „Ausbau Verkehrsflughafen Berlin-Schönefeld“vom 20. Oktober 2009, S. 19

„Die Vorrichtungen haben zu gewährleisten, dass durch An- und Abflüge am Flughafen im Rauminnern bei geschlossenen Fenstern und ausreichender Belüftung in der Durchschnittsnacht der sechs verkehrsreichsten Monate nicht mehr als sechs A-bewertete Maximalpegel über 55 dB(A) auftreten und ein für die Nachtstunden (22:00 bis 06:00 Uhr) der sechs verkehrsreichsten Monate ermittelter energieäquivalenter Dauerschallpegel von 35 dB(A) nicht überschritten wird.“

http://www.mir.brandenburg.de/cms/media.php/lbm1.a.3310.de/PEB%20Laermschutzkonzept%20BBI.pdf

 

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