Cornelia Behm, MdB

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1. Oktober 2009

Behm anlässlich des Tages des Flüchtlings: „Bundesregierung muss Fristen der Altfallregelung verlängern“

Die brandenburgische Bundestagsabgeordnete Cornelia Behm fordert die Bundesregierung auf, noch vor dem Jahresende die Fristen der so genannten Altfallregelung im Aufenthaltgesetz für Flüchtlinge in Deutschland zu verlängern. Für die Flüchtlinge, die unverschuldet keine Chance haben, die Ansprüche des Gesetzes zu erfüllen, müssen Ausnahmeregelungen geschaffen werden.

Die so genannte Altfallregelung ermöglicht langjährig Geduldeten einen Aufenthalt auf Probe bis zum 31.12.2009. Für eine Verlängerung ihres Aufenthaltes brauchen die Betroffenen eine Arbeitsstelle. Sie müssen nachweisen, dass sie ihren Lebensunterhalt seit Erteilung der Aufenthaltserlaubnis überwiegend eigenständig gesichert haben.

Allen Verantwort­lichen – auch innerhalb der Regierungskoalition – ist klar: Nur ein Bruchteil der Begünstigten wird die Vor­aussetzungen für die Verlängerung ihrer Aufenthaltser­laubnis auf Probe schaffen. Der Rest wird erkennbar in die alten Kettenduldungen zurückfallen.

"Kommt die Fristverlängerung nicht, dann sind Tausende Flüchtlinge in Deutschland ab Januar 2010 akut von einer Abschiebung bedroht", so Behm, "Aus persönlichem Erleben weiß ich, wie schwer es besonders für kinderreiche Familien sowie ältere und kranke Menschen ist, existenzsichernde Arbeit zu finden und damit die Vorgaben des Gesetzes zu erfüllen. Durch die Wirtschaftskrise hat sich die Situation noch zugespitzt: Verlierer sind Ausländer, die hier eine Chance auf ein menschenwürdiges Leben suchen, weil sie die aus unterschiedlichen Gründen in ihren Heimatländern nicht finden können. Es muss schnell im Sinne dieser Menschen gehandelt werden."

BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN haben bereits im März einen Antrag in den Deutschen Bundestag eingebracht, eine angemessene Verlängerung der Frist vorzunehmen. Doch die Große Koalition hat in dieser Frage nicht gehandelt.

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