Töplitzer Autobahnbrücke: Behm sieht Tempolimit für Lärmschutz als letzte Möglichkeit
„Sollte sich der Lärm an der Autobahnbrücke Töplitz durch die aktuellen baulichen Maßnahmen nicht beheben lassen, halte ich eine Temporeduzierung auf 100 km/h für geboten“, sagt die Bundestagsabgeordnete Cornelia Behm. Die Straßenverkehrsordnung ließe dies nach Paragraph 45 zu, wenn auf andere Weise der Schutz der Wohnbevölkerung durch Lärm und Abgase nicht zu gewährleisten sei.
Derzeit werden die Schwellen an der Töplitzer Autobahnbrücke mit rhombenförmigen Bauteilen nachgerüstet, um die Lärmentwicklung zu mäßigen. Dies bestätigte der Landesbetrieb Straßenwesen in der Antwort auf einen Brief der Abgeordneten. Eine Bürgerinitiative und die Stadt Werder kämpfen seit längerem für einen besseren Lärmschutz der Anwohner an der Autobahnbrücke.
Die Baukosten der Maßnahme hätten ca. 340.000,00 EURO betragen. Im Rahmen ihres Forschungsvorhabens „Leiser Straßenverkehr II“ wird die Bundesanstalt für Straßenwesen an den neuen Bauteilen zur Begleiting der Maßnahme zukünftig Lärmmessungen durchführen.
Eine Errichtung von Lärmschutzwänden im freiwilligen Vorgriff eines bereits beschlossenen sechsspurigen Autobahnausbaus ist laut Landesbetrieb nicht möglich. Die Kosten für einen solchen Lärmschutz schätzt die Behörde auf ca. 5,3 Mio. EURO. Entsprechend der noch zu klärenden Ausbaustrategie und der Entwicklung der Prognosedaten sei eine Kostenerhöhung bzw. -reduzierung nicht auszuschließen.
2009-07-30T00:00:00Töplitzer Autobahnbrücke: Behm sieht Tempolimit für Lärmschutz als letzte Möglichkeit Die Schwellen an der Töplitzer Autobahnbrücke werden aktuell mit neuen Bauteilen für den Lärmschutz nachgerüstet. Messungen sind angekündigt. Sollte sich die Lärmentwicklung dadurch nicht beheben lassen, hält Cornelia Behm eine Temporeduzierung auf 100 km/h für geboten. false„Sollte sich der Lärm an der Autobahnbrücke Töplitz durch die aktuellen baulichen Maßnahmen nicht beheben lassen, halte ich eine Temporeduzierung auf 100 km/h für geboten“, sagt die Bundestagsabgeordnete Cornelia Behm. Die Straßenverkehrsordnung ließe dies nach Paragraph 45 zu, wenn auf andere Weise der Schutz der Wohnbevölkerung durch Lärm und Abgase nicht zu gewährleisten sei.
Derzeit werden die Schwellen an der Töplitzer Autobahnbrücke mit rhombenförmigen Bauteilen nachgerüstet, um die Lärmentwicklung zu mäßigen. Dies bestätigte der Landesbetrieb Straßenwesen in der Antwort auf einen Brief der Abgeordneten. Eine Bürgerinitiative und die Stadt Werder kämpfen seit längerem für einen besseren Lärmschutz der Anwohner an der Autobahnbrücke.
Die Baukosten der Maßnahme hätten ca. 340.000,00 EURO betragen. Im Rahmen ihres Forschungsvorhabens „Leiser Straßenverkehr II“ wird die Bundesanstalt für Straßenwesen an den neuen Bauteilen zur Begleiting der Maßnahme zukünftig Lärmmessungen durchführen.
Eine Errichtung von Lärmschutzwänden im freiwilligen Vorgriff eines bereits beschlossenen sechsspurigen Autobahnausbaus ist laut Landesbetrieb nicht möglich. Die Kosten für einen solchen Lärmschutz schätzt die Behörde auf ca. 5,3 Mio. EURO. Entsprechend der noch zu klärenden Ausbaustrategie und der Entwicklung der Prognosedaten sei eine Kostenerhöhung bzw. -reduzierung nicht auszuschließen.