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Holz ist wertvoll geworden. Denn die Nachfrage danach als nachwachsendem Rohstoff ist in den vergangenen Jahren stetig gestiegen. Obwohl Deutschland zu einem knappen Drittel bewaldet ist, lässt sich der Bedarf, insbesondere für die energetische Nutzung nicht allein aus heimischen Vorräten decken. Wenn man darüber hinaus, wie wir Bündnisgrüne, dem forstwirtschaftlichen Holzeinschlag klare ökologische und naturschützende Grenzen setzen will, um den Wald in seiner ökologischen und Erholungsfunktion nicht zu gefährden und für die kommenden Generationen zu erhalten, müssen wir Gehölze auch auf Ackerflächen in Form von Agroforstsystemen anbauen. Denn Agroforstsysteme haben neben der Bereitstellung von Energie- und Nutzholz zahlreiche positive Effekte auch für den Ackerbau selbst. Zu nennen wäre hier beispielsweise der Erosionsschutz für den Boden und das Spenden von Schatten und Windschutz für die Pflanzen. Gleichzeitig können Agroforstsysteme neue Habitate für Tier- und Pflanzenwelt schaffen und durch diesen Beitrag zum Erhalt der Artenvielfalt zur Ökologisierung der Landwirtschaft beitragen.
Der Antrag der FDP geht deshalb in die richtige Richtung und hält fest, was wir bereits in unserem Antrag zur Förderung der Agroforstwirtschaft im Herbst 2006 ähnlich lautend in den parlamentarischen Beratungsprozess eingebracht hatten. Hervorheben möchte ich in diesem Zusammenhang noch einmal die Forderungen, Agroforstsysteme von den Vorgaben des Bundeswaldgesetzes auszunehmen, damit sie weiterhin als Ackerland behandelt werden können, sowie nach Förderung und Auswertung von Modellprojekten unterschiedlicher Agroforstsysteme in Bezug auf ihren wirtschaftlichen und ökologischen Effekt.
Bei der Forderung nach einer Förderung über den Europäischen Landwirtschaftsfonds für die Entwicklung des ländlichen Raums (ELER) möchte ich präzisieren, dass der EU-Fonds bereits die Förderung von Agroforstsystemen erlaubt und die Länder diesen in Anspruch nehmen können. Was fehlt, sind zusätzliche Bundesmittel für diesen Bereich. Deshalb setzen wir uns für eine Aufnahme der Anlage von Agroforstsystemen in den Maßnahmenkatalog der Gemeinschaftsaufgabe zur Verbesserung der Agrarstruktur und des Küstenschutzes (GAK) ein.
Seit geraumer Zeit beobachte ich eine fraktionsübergreifende Zustimmung zur Einführung und zur Förderung von Agroforstsystemen im Deutschen Bundestag. Umso weniger ist es zu verstehen, dass Union und SPD es bis heute nicht geschafft haben, die dafür notwendigen gesetzlichen Weichen, insbesondere die Abgrenzung von Agroforstsystemen von Wäldern im Bundeswaldgesetz zu stellen. Über die Fachagentur Nachwachsende Rohstoffe ist zwar die Forschung im kleinen Maßstab angelaufen, ein Kompetenzzentrum für diesen Bereich fehlt jedoch.
Die Regierungskoalition hat die Nachfrage nach Holz angekurbelt und die Länder haben regional Überkapazitäten für die energetische Holznutzung geschaffen, ohne zugleich für einen entsprechenden nachhaltigen Zuwachs bei der Holzproduktion zu sorgen. Leidtragende dieser Politik sind die Wälder, denen Übernutzung und Kahlschlag droht. Die lang angekündigte und bereits im Koalitionsvertrag versprochene Novelle des Bundeswaldgesetzes hätte vor der Wahl noch beschlossen werden können, wenn sie nicht von der Union auf dem Wahlkampfaltar geopfert worden wäre. Ein weiterer Punkt des Versagens der Großen Koalition.