Logo der Bundestagsfraktion

PRESSEMITTEILUNG


Datum: 3. Juli 2009

Bundesregierung lässt Waldgesetznovelle endgültig scheitern

Versagen und Verantwortungslosigkeit hat heute die agrar- und waldpolitische Sprecherin der bündnisgrünen Bundestagsfraktion, Cornelia Behm der Großen Koalition bezüglich ihrer Waldpolitik vorgeworfen. "Für den Wald war die zu Ende gehende Legislaturperiode verlorene Zeit. Die Verabredung im Koalitionsvertrag, das Bundeswaldgesetz zu überarbeiten reiht sich damit in die lange Schlange der gebrochenen Versprechen der großen Koalition ein."

Nachdem die Union die Waldgesetznovelle bereits hinter verschlossenen Türen gestoppt hatte, haben CDU, CSU und SPD gestern auch im Deutschen Bundestag gegen eine Überarbeitung des Bundeswaldgesetzes gestimmt.

Die Bundestagsfraktion von Bündnis 90/Die Grünen hatte dazu einen Antrag gestellt, der heute Nacht in abschließender Lesung beraten wurde. Darin fordert sie, arten- und strukturreiche und damit naturnahe, vitale Wälder zu schaffen, die gegen Schädlingsbefall, Sturm- und Waldbrandschäden besser geschützt sind. Die Bündnisgrünen wollen darüber hinaus die Kohlendioxidspeicherung im Wald erhöhen, großflächige Waldverluste und Kahlschläge unterbinden sowie höhere Holzvorräte im Wald aufbauen.

Mit ihrem Antrag, so Behm, setzen sich die Grünen außerdem dafür ein, die Versorgung mit dem nachwachsenden Rohstoff Holz sicher zu stellen und gleichzeitig die Wälder vor Übernutzung zu schützen. Denn wenn kritisch zu bewertende Holzimporte vermieden werden sollen (illegales Holz, Zerstörung von Ur- und Tropenwäldern), wird in Zukunft mehr Holz aus dem deutschen Wald mobilisiert werden müssen. Dadurch wächst jedoch gleichzeitig die Gefahr, dass die Wälder in Deutschland übernutzt werden und ihr Weiterbestand gefährdet wird. Das Bundeswaldgesetz muss der Waldbewirtschaftung deshalb einen klaren ökologischen und naturschutzfachlichen Rahmen geben. Kernstück der Novelle muss die Festlegung von Standards und Grundsätzen sein, die die gute fachliche Praxis konkret nach ökologischen Kriterien definieren.

Da insbesondere im Kleinprivatwald weitere Holzvorräte erschlossen werden können, wollen die Bündnisgrünen die Holzvermarktung durch forstwirtschaftliche Vereinigungen von Kleinwaldbesitzern erleichtern. Denn Durchforstungsrückstände in nicht mehr genutzten, nicht-naturnahen Wäldern führen zu einer stetigen Verschlechterung des Waldzustands und sind keinesfalls mit einer gezielten naturnahen Waldwirtschaft oder mit natürlicher Waldentwicklung zu verwechseln.

Zu kritisieren ist weiterhin, dass mit dem Scheitern der Bundeswaldgesetz-Novelle auch die Ermöglichung der Agroforstwirtschaft in Deutschland auf der Strecke geblieben ist. Dafür wäre eine gesetzliche Abgrenzung zwischen Agroforst und Wald notwendig gewesen, die nun nicht erfolgt ist. Auch auf die Lockerung der Verkehrssicherungspflicht müssen Waldbesitzer nun weiter warten.