Cornelia Behm, MdB

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2. Juli 2009

Bundestagsrede zum Antrag von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN zur Novelle des Bundeswaldgesetzes

Der Wald ist und wird in vielen Ländern und Kulturen oft besungen. Und das sicherlich nicht in Bezug auf maximale Holzerträge, sondern weil er unabhängig von der jeweiligen Eigentumsform ein Gemeingut ist. Wälder dienen nicht nur der Holzproduktion, sondern auch und gerade der Erholung, sowohl im Naherholungsbereich als auch für den Tourismus. Vor allem aber sind sie Ökosysteme mit vielfältigen Funktionen für die biologische Vielfalt, den Klimaschutz und den Landschaftswasserhaushalt – um nur einige zu nennen. Darüber hinaus schützen Wälder vor Bodenerosion, leisten einen Beitrag für die Bereitstellung von sauberem Trinkwasser und können Hochwasserschäden für besiedelte Gebiete und die Landwirtschaft abwenden. Der Erhalt unserer Wälder und ihre nachhaltige Bewirtschaftung sind deshalb nicht nur unter ökonomischen Gesichtspunkten geboten, sondern eine Verpflichtung, die wir den kommenden Generationen gegenüber haben.

Dem wird das aktuelle Bundeswaldgesetz nicht gerecht. Es fehlen ökologische Mindeststandards für die Waldbewirtschaftung. Denn nur sie können arten- und strukturreiche und damit naturnahe und vitale Wälder mit vielfältigen Habitaten für Pflanzen und Tiere schaffen, die dauerhaft als CO2-Speicher wirken, für die Reinigung des Regenwassers sorgen und nicht zuletzt in Form einer win-win-Situation für Ökologie und Ökonomie die Produktivität der Wälder erhöhen.

Regional auftretende Übernutzungen bis hin zum Kahlschlag, Anfälligkeit gegenüber Schädlingsbefall, Stürmen und Waldbrand – um nur einige Problembereiche zu nennen – legen den Finger auf die Wunde und zeigen den akuten Handlungsbedarf für eine Novellierung des Bundeswalsgesetzes. Wer in diesem Zusammenhang vor einem überflüssigen Bürokratieaufbau oder der Einschränkung von Fördermöglichkeiten warnt, hat das Problem nicht begriffen. Die Waldgesetznovelle muss her, weil wir eine gewisse Begrenzung der heutigen Waldnutzung zu Gunsten der Allgemeinheit und der kommenden Generationen brauchen und Selbstverpflichtungen ihren Erfolg schuldig geblieben sind. Dabei will ich keinesfalls unterschlagen, dass es durchaus Waldbesitzer gibt, die im Bewusstsein um die Sinnhaftigkeit von Naturschutz, Baumartenvielfalt und dem Einsatz von gut ausgebildetem Personal herausragendes für die Zukunft des Waldes geleistet hätten. Nur ist das leider nicht der Normalfall.

Die Expertenanhörung im Deutschen Bundestag zur Waldgesetznovelle hat im vergangenen November noch einmal deutlich gemacht, dass das Bundeswaldgesetz der Waldbewirtschaftung einen klare ökologischen und naturschutzfachlichen Rahmen geben muss. Kernstück der Novelle muss daher die Festlegung von Standards und Grundsätzen sein, die die gute fachliche Praxis konkret nach ökologischen Kriterien definieren.

Doch die große Koalition stiehlt sich aus der Verantwortung, löst ihr Versprechen im Koalitionsvertrag, das Waldgesetz zu novellieren, nicht ein und offenbart einmal mehr ihr Versagen, wenn es darum geht, Reformen, im Großen wie im Kleinen, auf den Weg zu bringen.

Dabei ist in vielen Punkten längst Einvernehmen erzielt worden, beispielsweise bei der Lockerung der Verkehrssicherungspflicht für die Waldbesitzer, bei der Ausweitung der Rechte von forstwirtschaftlichen Zusammenschlüssen und bei der klaren Unterscheidung von Agroforstsystemen und Wäldern. Doch da die Union die ökologischen Mindestanforderungen als wohlfeiles Wahlkampfthema betrachtet, mit dem sie glaubte, bei den Waldbesitzerverbänden punkten zu können, ist der Koalitionsvertrag auch hier nicht das Papier wert, auf dem er geschrieben steht.

Mit unserem Antrag setzen wir dem eine konkrete Politik für den Wald in der Gegenwart sowie für die kommenden Generationen entgegen. 

 

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