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PRESSEMITTEILUNG


Datum: 6. Juni 2009

Bundesverkehrsministerium verbietet Airboat auf der Oder

Als einen „deutliche Aussage zur Zukunft des Airboats auf der Oder“ bezeichnet Cornelia Behm die jüngste Stellungnahme der Parlamentarischen Staatssekretärin im Bundesverkehrsministerium, Karin Roth. In einem aktuellen Schreiben hatte diese erklärt, dass das Airboat „…ohne amtliches oder amtlich anerkanntes deutsches Kleinfahrzeugkennzeichen auf dem deutschen Teil der Oder nicht geführt werden darf.“ Grund dafür sei im Wesentlichen, dass der Eigentümer des Airboats seinen Wohnsitz in Berlin hat, und das Fahrzeug also nicht als ausländischer Gast in Deutschland führen darf.

„Hoffentlich versucht der Eigentümer nicht weiterhin, mit Griffen in die Trickkiste, die öffentliche Verwaltung  hinters Licht zu führen. Jeder der an der Oder den Tourismus entwickeln möchte, sollte sich zunächst am Erhalt der atemberaubend schönen Natur orientieren. Sie ist eine der wichtigsten Grundlagen der langfristigen Wirtschaftsentwicklung in der Region. Ein Airboat mit Hubschraubersound trägt ganz sicher nicht dazu bei.“ so die Bundestagsabgeordnete Cornelia Behm.

Staatssekretärin Roth erklärt in ihrem Schreiben, des es „etliche Hindernisse für den Betrieb des Airboats auf deutschen Wasserstraßen“ gebe, die der Fahrzeughalter auch nicht umgehen könne, wenn er unter polnischer Flagge fahren würde.

Dass vollständige Schreiben aus dem Verkehrsministerium erhalten Sie auf Anfrage im BürgerInnenbüro von Cornelia Behm:

Mail: cornelia.behm@wk.bundestag.de

Tel : 0331 – 887 10 56

Fax : 0331 – 887 10 55