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28. Mai 2009

Neuregelung der Gewässerprivatisierung in Ostdeutschland

Bundestagsrede zur 1.Lesung des Antrags von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN

Viele Landschaften und Naturräume unseres Landes, insbesondere in Ostdeutschland, sind durch Seen geprägt. Sie vermitteln Heimatgefühl und sind zugleich Anziehungspunkte für Urlauber und Gäste. Darüber hinaus übernehmen sie mit ihren weitläufigen Schilf- und vielfältigen Uferbereichen wertvolle ökologische Funktionen, dienen der Regulierung des Landschaftswasserhaushaltes und sind für die Fischereiwirtschaft unverzichtbar. Viele Bürgerinnen und Bürger engagieren sich für Pflege, Unterhaltung und eine weitere touristische Erschließung der Gewässer.

Der offene Zugang zu den Seen steht jedoch in Ostdeutschland durch die Privatisierungsbemühungen des Bundes und der Länder zur Disposition. Mit dem Einigungsvertrag sind zahlreiche Gewässer aus dem Besitz der DDR auf den Bund übergegangen, sofern sie nicht nach ihrer Zweckbestimmung am 1. Oktober 1989 überwiegend für Verwaltungsaufgaben bestimmt waren, die von Ländern, Gemeinden oder sonstigen Trägern öffentlicher Verwaltung wahrzunehmen sind. Die dem Bund zugeordneten Gewässer zählen zu seinem Finanzvermögen und werden nach und nach verkauft. Viele Gemeinden sind aufgrund ihrer Haushaltssituation aber nicht in der Lage, die auf ihrem Gebiet befindlichen Seen zu kaufen. Darüber hinaus ist es den Menschen in ihren Regionen schwer vermittelbar, warum Seen aus dem früheren Volkseigentum der DDR auf Kosten der Steuerzahler von den Kommunen wieder zurückgekauft werden müssen.

Die Privatisierung der Gewässer birgt die Gefahr, dass Badestellen, Stege und Uferwege für die Öffentlichkeit nicht mehr nutzbar sind oder Freizeitbetätigungen auf den Seen wie Angeln und Baden durch neue Besitzer verboten oder kostenpflichtig werden. Die Privatisierung des Wandlitzsees im Landkreis Barnim in Brandenburg ist hierfür ein besonders drastisches Beispiel. Sowohl für Einheimische als auch für Gäste ist eine solche Entwicklung nicht akzeptabel.

Gleichzeitig können Privatisierungen dazu führen, dass Fauna und Flora wirtschaftlichen Interessen weichen müssen und sich die Wasserqualität durch fehlende oder nicht sachgerechte Pflege verschlechtert. So besteht beispielsweise das Risiko, dass private Eigentümer mit dem Erhalt der Seen, insbesondere mit der Umsetzung der EU-Wasserrahmenrichtlinie im Einzelfall überfordert sein könnten, da die Gewässergüte oftmals von Faktoren beeinflusst wird, die sich dem Einfluss von Privatpersonen entziehen. Allein schon die Überprüfung der Wasserqualität und deren richtige Interpretation setzt technische und wissenschaftliche Expertise voraus. Denn See ist nicht gleich See. Was für einen See im Niedermoorbereich gut und normal ist, kann in einem nährstoffarmen See schon eine ökologische Katastrophe bedeuten.

Mit unserem Antrag setzen wir uns dafür ein, dass Seen mit überwiegender Bedeutung für Naherholung und Naturtourismus, für ihr ökologisches Umfeld und den Landschaftswasserhaushalt im Besitz der öffentlichen Hand verbleiben. Denn eine Verpflichtung zur Privatisierung öffentlicher Güter besteht nach dem Einigungsvertrag nicht. Es obliegt dem Bund zu entscheiden, bei welchen Gewässern das Gemeinwohlinteresse oder seine ökologische Bedeutung überwiegt. Hier wollen wir eine Privatisierung in Zukunft ausschließen.

Bis die entsprechenden Rechtsgrundlagen dafür geschaffen sind, fordern wir den Bundesfinanzminister auf, die weitere Privatisierung durch ein Verkaufsmoratorium auszusetzen.

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