Cornelia Behm, MdB

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29. Mai 2009

Ausländerpolitik: Fristverlängerung für Altfallregelung im Bleiberecht gefordert

Brandenburger Landesregierung muss jetzt handeln

Die Brandenburger Bundestagsabgeordnete von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, Cornelia Behm, hat heute die Brandenburger Landesregierung aufgefordert, sich für eine Fristverlängerung bei der gesetzlichen Altfallregelung für langjährig geduldete Ausländerinnen und Ausländer einzusetzen.

"Schon jetzt zeichnet sich ab, dass viele Ausländerinnen und Ausländer ohne eigenes Verschulden die notwendigen Kriterien der Altfallregelung nicht einhalten können. Eine Altfallregelung ist jedoch nur dann wirksam, wenn ihre Kriterien in der Realität auch umsetzbar sind."

Brandenburg muss deshalb sowohl über die Innenministerkonferenz von Bund und Ländern als auch über den Bundesrat Einfluss auf die Bundesregierung nehmen, dass noch vor der Bundestagswahl eine Fristverlängerung beschlossen wird.

"Eine Verschiebung der Entscheidung auf den Spätherbst nach der Konstituierung des neuen Bundestages ist eine unzumutbare Belastung für die Betroffenen und birgt die Gefahr, dass eine rechtzeitige Umsetzung nicht mehr möglich ist."

Im Rahmen des Richtlinienumsetzungsgesetzes wurde im Sommer 2007 mit den Paragraphen 104a, 104b Aufenthaltsgesetz eine Bleiberechtsregelung für langjährig geduldete hier lebende Menschen geschaffen. Danach wird eine Aufenthaltserlaubnis über den 31. Dezember 2009 hinaus erteilt, wenn die Antragsteller bis zu diesem Stichtag nachweisen können, dass sie ihren Lebensunterhalt durch eine Erwerbstätigkeit eigenständig absichern können. Dazu müssen sie ein mindestens neunmonatiges Arbeitsverhältnis mit einem Einkommensniveau nachweisen, dass zur Absicherung des Lebensunterhaltes ausreicht.

"Die anhaltende Wirtschaftskrise mit ihren Auswirkungen auf den Arbeitsmarkt trifft jedoch diesen Personenkreis besonders hart. Für viele wird es bis zum Ende des Jahres kaum möglich sein, einen den Anforderungen genügenden Arbeitsplatz zu finden. Zusätzlich haben sie mit strukturellen Barrieren zu kämpfen. Denn zum einen werden in den Herkunftsländern erworbene Schul- und Studienabschlüsse nur sehr bedingt anerkannt, zum anderen bestand jahrelang ein Arbeitsverbot für geduldete Menschen, so dass es sich größtenteils um ungelernte Arbeitskräfte handelt. Die für ungelernte Arbeitskräfte in Frage kommenden Jobs sind jedoch am unteren Ende der Lohnskala und damit oft nicht lebensunterhaltssichernd."

Im Ergebnis werden also viele der momentan mit einer Aufenthaltserlaubnis auf Probe ausgestatteten Flüchtlinge aufgrund der am 31.12.2009 auslaufenden Stichtagsregelung zum 1.1.2010 wieder in die Duldung zurückfallen.

 

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