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PRESSEMITTEILUNG


Datum: 7. Mai 2009

Landesregierung für Höchstspannungsfreileitung im sensiblen Biosphärenreservat mitverantwortlich

Mit scharfer Kritik an der brandenburgischen Landesregierung äußert sich Cornelia Behm dem heutigen Bundestagsbeschluss zum Ausbau der Höchstspannungsnetze. Das Gesetz sieht nicht vor, dass die sogenannte „Uckermarkleitung“ im Bereich des Biosphärenreservates Schorfheide-Chorin als Erdkabel verlegt wird. Dabei gab es in der Region ein breites Bündnis dafür.

„Dass mit dem neuen Gesetz der Bürgerwille in der Uckermark mit Füßen getreten wird, geht auch auf die Kappe der brandenburgischen Landesregierung. Sie hätte frühzeitig ein Landesgesetz erarbeiteten müssen, das dem Erdkabel in allen ökologisch sensiblen Gebieten sowie in Nähe von Wohnsiedlungen den Vorrang ermöglicht. Doch die Landesoberen haben das Problem nicht für voll genommen und den richtigen Zeitpunkt verschlafen. Nun üben sich CDU und SPD in gegenseitigen Schuldzuweisungen. Doch das hilft den Menschen, die an der zukünftigen Freileitung leben, nicht weiter.“ so die bündnisgrüne Bundestagsabgeordnete.

Die Politikerin verweist auf Niedersachsen. Das dortige Landesparlament hat ein Gesetz verabschiedet, das die Verwendung von Erdkabeln berücksichtigt. „Daran haben unsere Nachbarn gut getan. Im neuen Bundesgesetz sind ihre Forderungen besser berücksichtigt. Die dortigen Höchstspannungsleitungen werden als Pilotprojekt teilweise unterirdisch verlegt. Brandenburg hat das Nachsehen.“ so Behm