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11. März 2009

Behm: Bundesregierung soll Vorlage zum CO2-Gesetz zurückziehen

Gesetzentwurf wälzt Risiken auf die Steuerzahler ab

Die für heute geplante Beschlussfassung über den Gesetzentwurf zur unterirdischen Einlagerung von Kohlendioxid (CO2) aus Kohlekraftwerken im Bundeskabinett wurde verschoben. Die bündnisgrüne brandenburgische Bundestagsabgeordnete Cornelia Behm verlangt einen Rückzug der Vorlage:

„Mit diesem Gesetzentwurf sollen die Risiken auf den Steuerzahler abgewälzt werden. Ich halte die Vorlage nicht für eine geeignete Grundlage, um ein so umfassendes Thema wie die CO2-Abscheidung und –Lagerung zu regeln. Ein neuer Entwurf müsste das Verursacherprinzip umfassend anwenden.“

Die Bundesregierung will die CO2-Abscheidung und –Lagerung, das so genannte Carbon-Capture-and-Storage-Verfahren (CCS), regeln. Teile des Gesetzentwurfes gehen auf Vorlagen der Energiekonzerne wie Vattenfall und RWE zurück. Die Anforderungen an die Sicherheit der Kohlendioxidspeicher wurden dabei offen gelassen. Schutzmaßnahmen beim Austritt von CO2 werden nicht geregelt. Die von den Unternehmen zu leistende Schadensvorsorge ist aus bündnisgrüner Sicht unzureichend. Die Haftung für Langzeitrisiken wird auf die Steuerzahler abgewälzt.

„Es darf keinen Sicherheits-Rabatt für die CCS-Technik geben“, so Behm weiter. Die Drohkulisse von Stromkonzernen wie Vattenfall auf einen schnellen Beschluss könne nicht verfangen. Eine Serienreife von CCS-Kraftwerken bis 2020, wie sie Vattenfall der Öffentlichkeit vorgaukelt, sei bereits heute nicht mehr zu halten.

Die CCS-Forschung soll weitergehen, aber nicht auf Kosten der Sicherheit und der Steuerzahler. Für den Klimaschutz in Deutschland sind erneuerbare Energien die Lösung. CCS darf deren Entwicklung nicht behindern.

 

 

 

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