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Kritisch betrachtet Cornelia Behm, Bundestagsabgeordnete von Bündnis 90/Die Grünen, den zwischen dem Land Brandenburg, dem Landkreis Uckermark sowie der Industrie der Stadt Schwedt/O. abgeschlossenen Vertrag für eine Abwasserleitung im Nationalpark „Unteres Odertal“. „Mit dem Abkommen erschwert das Land Brandenburg unnötigerweise die Entwicklung eines echten Auennationalparks.“ so Behm.
Mit dem öffentlich-rechtlichen Vertrag vom 4. Dezember 2008 wird mitten im geplanten Totalreservat (Zone I b) ein 50 m breiter Korridor, quasi als Sonderwirtschaftszone aus dem einzigen Nationalpark Brandenburgs ausgegliedert. Die Nationalparkveraltung ist für diese Zone künftig nicht mehr zuständig, sondern nur noch ins Benehmen zu setzen. Wichtige Naturschutzziele - wie das Wassermanagement am Polder 10 – lassen sich nach Ansicht Behms nun schwerer verfolgen: „Es ist doch vorhersehbar, dass es vorrangige Interesse der Industrie ist, den bisherigen Zustand aufrecht zu erhalten und den status quo zu verewigen. Änderungen des Überflutungsregimes – beispielweise die Einstellung des kosten- und energieaufwendigen Abpumpens und die ganzjährige oder zumindest verlängerte Offenhaltung der Ein- und Auslassbauwerke sind jetzt kaum noch oder zumindest viel schwerer möglich. Dabei hatte die vom Land Brandenburg selbst im Auftrag gegebenen wasserwirtschaftliche Machbarkeitsstudie ergeben, dass die ganzjährige Öffnung des Fiddichower Polders (10) möglich ist. Eine solche dynamische Entwicklung wird nun ohne Not durch diesen Vertrag erschwert oder vielleicht sogar unmöglich gemacht.“
Nach Ansicht der Abgeordneten ist es unstrittig, die bestehende Abwasserlei-tung zu erhalten und nach dem neuesten Stand der Technik auch zu unterhal-ten. Nach Auskunft aller Fachleute ist das Abwasser noch so belastet, dass es nicht in die näher gelegenen Hohensaaten-Friedrichsthaler-Wasserstraße, sondern nur in die 3 km lange quer durch den Nationalpark verlaufende Stromoder geleitet werden kann. Auch verantwortliche Vertreter des Naturschutzes haben niemals die Stilllegung der Abwasserleitung gefordert. Sie zu unterhalten und zu pflegen ist aber auch bei einem ganzjährigen Offenhalten der Ein- und Auslassbauwerke und bei einer sofortigen Einstellung des Pumpbetriebes möglich.