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Kommentar
zur Antwort der Bundesregierung auf die Schriftliche Frage zur Schießung der Gesetzeslücke, die die Ausbringung von im Ausland mit Clothianidin gebeiztem Mais-Saatgut ermöglicht
29. Januar 2009
Die angekündigte Gesetzesinitiative zur Änderung des Pflanzenschutzgesetzes wird zu spät kommen, um zu verhindern, dass die Landwirte in diesem Frühjahr Mais-Saatgut, das im Ausland mit Clothianidin gebeizt wurde, ausbringen dürfen. Deswegen sind die von der Bundesregierung angekündigten Eilverordnungen, die diese Ausbringung behelfsweise ausschließen sollen, dringend nötig. Diese Eilverordnungen müssen aber rechtzeitig vor der Mais-Aussaat im April in Kraft treten.
Es ist dringend nötig, dass das gelingt. Denn nach dem Bienensterben am Rhein wäre es völlig inakzeptabel, wenn die Aussetzung der Zulassung für Clothianidin als Mais-Beizmittel in diesem Jahr einfach durch Importe gebeizten Saatgutes umgangen werden könnte.
Allerdings muss man sich fragen, warum das Agrarministerium trotz der Brisanz der Angelegenheit mehr als ein halbes Jahr braucht, um eine so minimale Änderung des Pflanzenschutzgesetzes auf den Weg zu bringen. Hier hat das Ministerium gepennt und die Zeit vertrödelt.