Fragen und Antworten zu Zielen und Maßnahmen des Bodenschutzes
Kommentar zur Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage "Ziele und Maßnahmen des Bodenschutzes" (Bundestagsdrucksache 16/11539)
20. Januar 2009
"Die Antworten der Bundesregierung auf die umfangreichen Fragen der Bundestagsfraktion von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN zu Zielen und Maßnahmen des Bodenschutzes enttäuschen auf der ganzen Linie. Denn sie zeigen, dass die Bundesregierung in der Bodenschutzpolitik keinerlei Ambitionen und Ziele über das bestehende Recht hinaus hat. Die Antworten lassen demnach erwarten, dass auch der für März angekündigte Bodenschutzbericht der Bundesregierung eine Enttäuschung sein wird – zumindest was die geplanten Konsequenzen betrifft.
Ohne jede Ambition ist die Bundesregierung vor allem im Bereicht des Baurechtes, des Bodenschutzgesetzes, des Naturschutzrechtes, des Arzneimittelrechtes und des EU-Bodenschutzrechtes. Lediglich im Bereich des Abfallrechtes hat die Bundesregierung noch Veränderungen angekündigt (Neufassung der Bioabfallverordnung und der Klärschlammverordnung).
Besonders schwach sind die Aussagen zum Baurecht und zur Wiedernutzbarmachung von altlastenbelasteten Flächen. Angesichts der vielen baulichen Altlasten ist es völlig unverständlich, dass die Bundesregierung eine Stärkung der in der Praxis ins Leere laufenden bestehenden Rückbau- und Entsiegelungsverpflichtungen ablehnt. Sicher ist es richtig, dass sich tatsächlich nur in Kenntnis der Umstände des Einzelfalles beurteilen lässt, ob und in welchem Maß eine Dekontamination Voraussetzung für eine erneute Nutzung ist. Sehr fraglich ist aber, ob eine gesicherte Altlast bebaut wird, wenn alternativ unbelastete Flächen zur Verfügung stehen! Schließlich sind auch bei Sicherungsmaßnahmen nach Stand der Technik letzte Risiken nie auszuschließen. Sehr fraglich ist auch, ob tatsächlich der Herrichtungs- und Sanierungsaufwand einer erneuten Nutzung "bei entsprechendem Bedarf" in der Regel nicht entgegensteht. Denn diese Einschätzung lässt aus der Acht, dass die Investition an Alternativ-Standorten entfällt. Es ist jedoch von vordringlichem Interesse betroffener Kommunen, dass Altlasten als Investitionshemmnisse schnellstmöglich beseitigt werden. Eine entsprechend klare Rechtslage von Seiten des Bundes wäre hier eine wichtige flankierende Maßnahme für kommunales Handeln.
2009-01-20T00:00:00Fragen und Antworten zu Zielen und Maßnahmen des BodenschutzesDie Bundesregierung hat in der Bodenschutzpolitik keinerlei Ambitionen und Ziele mehr. Dies zeigen ihre Antworten auf die umfangreichen Fragen von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN zur Bodenschutzpolitk.falseKommentar zur Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage "Ziele und Maßnahmen des Bodenschutzes" (Bundestagsdrucksache 16/11539)
20. Januar 2009
"Die Antworten der Bundesregierung auf die umfangreichen Fragen der Bundestagsfraktion von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN zu Zielen und Maßnahmen des Bodenschutzes enttäuschen auf der ganzen Linie. Denn sie zeigen, dass die Bundesregierung in der Bodenschutzpolitik keinerlei Ambitionen und Ziele über das bestehende Recht hinaus hat. Die Antworten lassen demnach erwarten, dass auch der für März angekündigte Bodenschutzbericht der Bundesregierung eine Enttäuschung sein wird – zumindest was die geplanten Konsequenzen betrifft.
Ohne jede Ambition ist die Bundesregierung vor allem im Bereicht des Baurechtes, des Bodenschutzgesetzes, des Naturschutzrechtes, des Arzneimittelrechtes und des EU-Bodenschutzrechtes. Lediglich im Bereich des Abfallrechtes hat die Bundesregierung noch Veränderungen angekündigt (Neufassung der Bioabfallverordnung und der Klärschlammverordnung).
Besonders schwach sind die Aussagen zum Baurecht und zur Wiedernutzbarmachung von altlastenbelasteten Flächen. Angesichts der vielen baulichen Altlasten ist es völlig unverständlich, dass die Bundesregierung eine Stärkung der in der Praxis ins Leere laufenden bestehenden Rückbau- und Entsiegelungsverpflichtungen ablehnt. Sicher ist es richtig, dass sich tatsächlich nur in Kenntnis der Umstände des Einzelfalles beurteilen lässt, ob und in welchem Maß eine Dekontamination Voraussetzung für eine erneute Nutzung ist. Sehr fraglich ist aber, ob eine gesicherte Altlast bebaut wird, wenn alternativ unbelastete Flächen zur Verfügung stehen! Schließlich sind auch bei Sicherungsmaßnahmen nach Stand der Technik letzte Risiken nie auszuschließen. Sehr fraglich ist auch, ob tatsächlich der Herrichtungs- und Sanierungsaufwand einer erneuten Nutzung "bei entsprechendem Bedarf" in der Regel nicht entgegensteht. Denn diese Einschätzung lässt aus der Acht, dass die Investition an Alternativ-Standorten entfällt. Es ist jedoch von vordringlichem Interesse betroffener Kommunen, dass Altlasten als Investitionshemmnisse schnellstmöglich beseitigt werden. Eine entsprechend klare Rechtslage von Seiten des Bundes wäre hier eine wichtige flankierende Maßnahme für kommunales Handeln.
Antwort der Bundesregierung Kleine Anfrage "Ziele und Maßnahmen des Bodenschutzes"
2008-12-05T00:00:00Kleine Anfrage "Ziele und Maßnahmen des Bodenschutzes"