

Die Zahlen sind bekannt. Seit Jahren hat die Biobranche zweistellige Zuwachsraten im Handel. Leider hat sich jedoch seit der schwarz-roten Regierungsübernahme der Wertschöpfungszuwachs im Bereich der ökologischen Lebensmittelproduktion aus Deutschland nahezu verabschiedet. Die Abwehr des Ökolandbaus scheint immer noch eine der großen ideologischen Bastionen der Union zu sein. In diesen Zusammenhang passt auch die Auslassung des Kollegen Bleser, dass hunderte Millionen Menschen verhungern müssten, wenn wir die weltweite Ackerfläche nur ökologisch bebauen würden. Aber ich gehe davon aus, dass auch Sie lieber Herr Kollege mittlerweile einen Blick in den Weltagrarbericht geworfen haben bzw. über die Ergebnisse der FAO-Tagung zum Ökolandbau informiert wurden. Beide bescheinigen nämlich einer ökologischen, nachhaltigen Landwirtschaft in bäuerlichen Strukturen höchste Lösungskompetenz für die Welternährungskrise und auch für den Klimaschutz.
Die Stärkung des Ökolandbaus erfordert erstens eine deutliche Anhebung der Umstellungs- und Beibehaltungsprämien sowie die Wiedereinführung des Fördertatbestandes "Ökologischer Landbau" bei den Agrarinvestitionen, der einen um 10 Prozentpunkte erhöhten Fördersatz von 35 % ermöglicht.
Sie erfordert zweitens eine Überarbeitung des von der Regierung hier vorgelegten Ökolandbaugesetzes. Vor allem die uneinheitliche Interpretation und Umsetzung der EU-Öko-Verordnung durch die einzelnen Bundesländer führen bei Unternehmen und Kontrollstellen zu enormen Wettbewerbsverzerrungen und zusätzlichen Kosten. Exemplarisch zu nennen sind hier unterschiedliche Auslegungen bei der Etikettierung von Öko-Lebensmitteln, der Vergabe von Ausnahmegenehmigungen oder der Verwendung von Aromen. Dieses Problem könnte durch die Schaffung eines nationalen Beirats für die Interpretation und Umsetzung der EU-Öko-Verordnung gelöst werden. Dieses beratende Gremium sollte paritätisch mit Vertretern der Bio-Branche, der Kontrollstellen, der Wissenschaft, des Bundesministeriums für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz, der Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung sowie der Länder besetzt werden.
Versäumt wurde es im Gesetzesentwurf auch, Klarheit über die Rolle und Aufgaben der Kontrollstellen sowie die Rechte und Pflichten der Unternehmen im Rahmen der Kontrolle zu schaffen. Hier muss noch einmal nachgearbeitet werden. Dabei muss auch erläutert werden, dass die Kontrollpflicht auch für alle Unternehmen gilt, die lose Ware oder selbst abgepackte und etikettierte Ware anbieten. Möglichkeiten zur Flexibilisierung von Art und Umfang der Kontrolle sollten bundeseinheitlich geregelt werden.
Eine Stärkung des Ökolandbaus erfordert drittens den Ausbau der Forschung in diesem Bereich. Dazu fordern wir die Umwandlung des Bundesprogramms Ökolandbau in ein permanentes Forschungsprogramm und den Ausbau des Instituts für Ökolandbau des Johann Heinrich von Thünen-Instituts sowie vermehrte interdisziplinäre, querschnittsorientierte Forschung zum Ökolandbau auch an anderen Instituten. Gleichzeitig muss das Forschungsbudget für den ökologischen Landbau deutlich erhöht und auf bisher nahezu unbearbeiteten Forschungsfelder wie die ökologische Pflanzen- und Tierzucht, die ökologische Tier- und Pflanzenernährung, den ökologischen Weinbau und den biologischen Pflanzenschutz ausgeweitet werden.