
Heute wird im Bundestag über den von der Bundesregierung erarbeiteten Gesetzentwurf zur Beschleunigung des Ausbaus der Höchstspannungsnetze debattiert. Mit Nachdruck fordert Cornelia Behm, Bundestagsabgeordnete von Bündnis 90/Die Grünen, eine gesetzliche Gleichstellung des Erdkabels mit der Energiefreileitung:
"Der Schutz der menschlichen Gesundheit und der Umwelt dürfen nicht aus Kostengründen aufs Spiel gesetzt werden. Dort, wo Natur und Landschaft durch Höchstspannungsleitungen über Gebühr beeinträchtigt würden, gehören die Leitungen in die Erde. Gleiches gilt in der Nähe von Siedlungen. Unser Antrag zum Gesetzentwurf der Bundesregierung sieht deshalb vor, dass in Planfeststellungsverfahren ortsabhängig festgelegt werden muss, welche Form der Energieleitung verwendet wird. Im Moment ist dies unglücklicherweise dem Gutdünken der Energiekonzerne überlassen. Ohne gesetzliche Grundlage entscheiden sie regelmäßig gegen das Erdkabel."
Der Antrag der bündnisgrünen Bundestagsfraktion sieht auch vor, dass die Beteiligungs- und Klagerechte der Bevölkerung bei Planung und Bau- der Leitung voll erhalten bleiben. "Die Menschen müssen die Möglichkeit haben, ihr Lebensumfeld mit zu gestalten. Mit einem beschleunigten Planungsverfahren, wie es die Bundesregierung beim Bau von Höchstspannungsleitungen anwenden will, werden Bürgerinteressen übergangen."
Wenn in parlamentarischen Verfahren die Forderungen aus unserem Antrag aufgegriffen werden, wäre das auch eine Lösung für die Uckermarkleitung. Es wäre die passende Antwort auf die berechtigten Sorgen der Bürger – nicht nur in Brandenburg sondern überall in Deutschland.