Cornelia Behm, MdB

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14. Oktober 2008

Straßengesetzänderung bremst Naturschutzbehörden aus Alleenbestand in Brandenburg gefährdet

Anlässlich der geplanten Änderung des Brandenburgischen Straßengesetzes rechnet die stellvertretende Vorsitzende der Alleenschutzgemeinschaft und bündnisgrüne Bundestagsabgeordnete Cornelia Behm mit einer Verringerung des Alleenbestandes in Brandenburg.

„Die Gesetzesänderung reiht sich in den schleichenden Abbau von Naturschutzstandards im Land Brandenburg ein“, so Behm, „Wie viele Kilometer Alleen in 10 Jahren noch übrig sind, kann niemand garantieren.“

Nach Willen der SPD-CDU-Regierungskoalition sind Straßenbehörden bei Baumfällungen in Alleen zukünftig nicht mehr an Genehmigungen der Na-turschutzbehörden gebunden. Sie genehmigen selbst und müssen der Nachpflanzpflicht bei Baumfällungen dann selbstständig nachkommen. Nach dem Alleenkonzept des Infrastrukturministers Reinhold Dellmann soll außerdem die Bilanzierung der Alleenfällungen und -pflanzungen nach Einzelbäumen entfallen. Damit entfällt eine Kontrolle der Straßenbehörden. Bisher überwachten die Naturschutzbehörden die Nachpflanzungen.

Behm befürchtet, dass die Gesetzesänderung Signalwirkung auf den Umgang mit Alleen in der Verantwortung von Kommunen und Kreisen haben wird.

„Man wird diese Praxis in den Kommunen übernehmen. Die Naturschutzbehörden werden dann nicht mehr einbezogen und die Gesamtlänge der brandenburgischen Alleen wird weiter schrumpfen.“

Nach Angaben der Landesregierung verfügt Brandenburg über 2344 km Alleen an Landes- und Bundesstraßen. Rechnet man Alleen an Kreis- und kommunalen Straßen hinzu kommt man auf über 8000 km Alleen im Land.

Die von Verkehrsminister Reinhold Dellmann in seinem Alleenkonzept in Aussicht gestellten jährlichen Neupflanzungen von 5000 Alleebäumen an Bundes- und Landesstraßen werden die absehbaren Fällungen von bis zu 9000 Alleebäumen pro Jahr bei weitem nicht aufwiegen. Eine Garantie für Nachpflanzungen ohne gesetzliche Festlegung in den kommenden Jahren gibt es nicht.

Der brandenburgische Landtag debattiert am Mittwoch in zweiter Lesung Änderungen des Brandenburgischen Straßengesetzes.

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